Neues Verfahren zur Ausweisbeantragung vorgestellt

Neues Verfahren zur Ausweisbeantragung vorgestellt

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Neues Verfahren zur Ausweisbeantragung vorgestellt

Dessau-Roßlau () – Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Dienstag in Dessau-Roßlau das neue digitale Verfahren zur Ausweisbeantragung vorgestellt. Pass- und Ausweisdokumente würden durch die digitalen Lichtbilder „noch sicherer“ vor Missbrauch oder Fälschungen, sagte Faeser.

Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts. Papier-Passbilder zur Beantragung dieser Dokumente dürfen von den Behörden dann nicht mehr angenommen werden. Für andere Dokumente, beispielsweise den Führerschein, können auch weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden. „Neu ist auch, dass man sich auf Wunsch den Ausweis ab Mai auch per Post zuschicken lassen kann“, fügte Faeser hinzu.

Die schrittweise Ausstattung der Bürgerbüros und der Ausländerbehörden mit Lichtbildaufnahmegeräten der Bundesdruckerei soll voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein. Das BMI erwartet nach eigenen Angaben, dass künftig weit über 90 Prozent der deutschen Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden eine Möglichkeit zur Lichtbilderfassung vor Ort bereitstellen werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Reisepass (Archiv)

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