Länder beginnen mit Bewilligung von Frosthilfen für Obstbauern

Länder beginnen mit Bewilligung von Frosthilfen für Obstbauern

Länder beginnen mit Bewilligung von Frosthilfen für Obstbauern

() – Die Bundesländer haben mit der Bewilligung von EU-Frosthilfen für Obst- und Weinbauern begonnen. Damit erhalten jene Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Empfangsberechtigt sind laut dem Ministerium Agrarbetriebe, die durch den Frosteinbruch vor rund einem Jahr einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 vorliegt. Mit den EU-Geldern sollen so rund 37 Prozent des jeweiligen Schadens ausgeglichen werden. Die Länder sollen die Hilfen Ende April auszahlen.

„Dass die EU-Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt.“ Die Frostwelle habe teils ganze Ernten zerstört. Mit den Frosthilfen könnten nun auch die betroffenen Bauern in ihre Schäden mindern.

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Verluste verursacht. Insgesamt sind nach Angaben des Ministeriums Schäden in Höhe von 126 Millionen Euro im Rahmen der EU-Frosthilfen beihilfefähig. Je nach Kultur und Standort betrugen die Ertragsausfälle zwischen 20 und 100 Prozent, wobei insbesondere Kern-, Stein- und Beerenobst betroffen waren. Die Schäden im Weinanbau lagen demnach im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Äpfel (Archiv)

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