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Gericht verbietet Verkauf von "Dubai-Schokolade"
Bochum () – Das Landgericht Bochum hat in einem Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen ein Dortmunder Unternehmen erlassen und den Verkauf von sogenannter „Dubai-Schokolade“ verboten. Das schreibt die „Bild“ in ihrer Dienstagausgabe.
Dem Dortmunder Unternehmen ist es demnach bei einer Strafe von bis zu 250.000 Euro verboten, in Deutschland ein „Schokoladenprodukt“ mit den Angaben „Dubai Handmade Chocolate“ oder „ein Geschmackserlebnis aus der Metrople Dubai“ zu vertreiben oder zu bewerben. Das Verfahren strengte eine Firma an, die Schokolade aus Dubai importiert. Deren Argument vor Gericht: Es bestehe die Gefahr der „Irreführung der geografischen Herkunft“, da die Schokolade nicht in Dubai hergestellt wird.
Derselbe Kläger hatte bereits einen Stopp des Verkaufs von „Dubai-Schokolade“ bei einer großen Supermarktkette erwirkt. Das Landgericht in Bochum soll laut des Berichts das dritte Gericht sein, das sich mit „Dubai Schokolade“ beschäftigt. Immer geht es dabei um die Frage, ob „Dubai-Schokolade“ eine Herkunftsbezeichnung ist, wie beispielsweise „Schwarzwälder Schinken“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Als „Dubai-Schokolade“ verkaufte Schokolade mit Pistaziencreme (Archiv) |
Bochum – Ein zentrales Rechtszentrum
Bochum ist eine bedeutende Stadt im Ruhrgebiet, bekannt für ihre industriellen Wurzeln und ihre kulturelle Vielfalt. Die Stadt ist nicht nur ein wichtiger Standort für Unternehmen, sondern auch ein Zentrum für rechtliche Auseinandersetzungen, wie jüngste Gerichtsentscheidungen zeigen. So hat das Landgericht Bochum kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von „Dubai-Schokolade“ erlassen. Dieser Fall illustriert die Herausforderungen, die aus der Irreführung von Herkunftsbezeichnungen resultieren können. Bochum bleibt somit ein zentraler Ort für bedeutende rechtliche Entscheidungen in Deutschland.
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