Bund kürzt monatliche Leistungen für Asylbewerber

Berlin () – Asylbewerber in müssen im mit weniger auskommen. Die monatlichen Bedarfssätze sinken – je nach Familienkonstellation, Alter und Unterbringung – um 13 bis 19 im Vergleich zum laufenden Jahr, berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Die neuen Sätze wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Alleinstehende erhalten demnach ab Januar 441 statt 460 Euro im Monat. Bei Paaren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, bekommen die Partner künftig jeweils 397 statt 413 Euro.

Die Regelbedarfe für die Sozialleistungen werden jährlich an die – und Lohnentwicklung angepasst. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hätte es für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger im laufenden Jahr eigentlich auch Kürzungen geben müssen. Weil aber der Bestandsschutz Kürzungen verbietet, gibt es bei Bürgergeld und Sozialhilfe im kommenden Jahr eine Nullrunde.

Aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) greift dieser Bestandsschutz für das Asylbewerberleistungsgesetz aber nicht, so dass hier Kürzungen möglich sind. So steht es in der Anpassungsverordnung aus dem Arbeitsministerium.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingsfamilie in einer „Zeltstadt“ (Archiv)

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