Berlin () – Die Unionsfraktion im Bundestag will Millionen geflüchteter Menschen von schnellen Einbürgerungen ausnehmen. Das geht aus einem Antragsentwurf hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.
Vorübergehender Schutz in Deutschland, wie ihn auch viele aus der Ukraine Geflüchtete genießen, solle demnach „nicht mehr als Aufenthaltsdauer im Inland, die für die Einbürgerung notwendig ist“, angerechnet werden. Flüchtlinge sollten erst dann Deutsche werden können, wenn sie entsprechend lange ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gehabt haben. Die Initiative des CDU-Innenpolitikers Alexander Throm soll das Parlament womöglich noch im April beschäftigen.
Hintergrund ist die von der Ampel beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Hürden für Einbürgerungen absenkt. Es soll künftig nach fünf, bei besonderer Integration bereits nach drei Jahren Aufenthalt möglich sein, Deutscher zu werden. Die Union argumentiert, dass bei 3,1 Millionen Schutzsuchenden im Land auf diese Weise künftig viele Flüchtlinge Einbürgerungsanträge stellen könnten, die erst wenige Jahre zuvor eingereist seien. Die meisten Geflüchteten, die zuletzt nach Deutschland gekommen sind, stammen aus der Ukraine.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
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