Kommission legt im April Empfehlungen zu Abtreibungsparagraf vor

() – In die Debatte um die Frage, ob Abtreibungen künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollen, kommt . Die von der eingesetzte Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung werde im April ihre Ergebnisse vorstellen, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Der FDP-Politiker mahnte jedoch größte Vorsicht bei der Umsetzung an: Die Räume, die das Bundesverfassungsgericht in der Frage des Lebensschutzes lasse, seien sehr eng. „Was keinesfalls passieren darf, ist, dass eine Regelung gefunden wird, die zwei Jahre später in für verfassungswidrig erklärt wird“, so Buschmann. „Das hätte unzumutbare Folgen für die betroffenen , die Ärzte und die Beratungsstellen.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)
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