Middelberg droht Ampel mit neuer Klage gegen Haushalt

Berlin () – Die Unionsfraktion droht der Ampel mit einer neuen Klage gegen den 2024. “Der Finanzminister legt mit dem Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 erneut einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Haushaltsvorschlag vor”, sagte Vizefraktionschef Mathias Middelberg (CDU) dem “Redaktionsnetzwerk ” (Freitagausgaben).

“Es ist sehr zweifelhaft, ob die Rückforderung von Zuschüssen an die Bundesagentur für Arbeit rechtlich möglich ist und ob diese Mittel in der geplanten Weise zweckwidrig verwendet werden dürfen.” Middelberg weiter: “Sollte dieser Sachverhalt nicht angemessen erklärt beziehungsweise berichtigt werden, müssen wir eine Klage gegen den Haushalt erwägen.”

Der Haushaltsausschuss kommt am Donnerstag zu einer öffentlichen Anhörung zum Bundeshaushalt 2024 zusammen. CDU-Politiker Middelberg verwies darauf, dass auch der Sachverständige Thiess Büttner die Rückforderung als problematisch ansehe. “Die damaligen Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit wurden aus -Notkrediten geleistet, sollen aber nun im Bundeshaushalt nach Beendigung der Notlage für ganz andere Zwecke genutzt werden”, sagte Middelberg weiter. “Die Ampel hätte sich damit erneut eine Art Vorratskasse für eine überjährige und zweckwidrige Nutzung von Notlagenkrediten eingerichtet. Genau diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 kassiert.”

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Middelberg warnte vor einem “erneuten gravierenden Verfassungsverstoß”. Die Bundesregierung fordert von der Bundesagentur für Arbeit (BA) Zuschüsse in Milliardenhöhe zurück. Die Arbeitsagentur hatte diese während der Coronakrise unter anderem für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes bekommen. Um nach dem Haushaltsurteil wieder in die Kasse des Bundes zu spülen, sollen Teile der Mittel nun wieder zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung hatte in den Pandemiejahren die Schuldenbremse ausgesetzt, um die Sozialsysteme und die am Laufen zu halten.

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Bildhinweis: Mathias Middelberg (Archiv)

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