Berlin () – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erwartet eine baldige Einigung im Streit um die Speicherung von IP-Adressen. Das sagte sie der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Freitagsausgabe).
Seit Monaten ist Faeser sich mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darüber uneins, wie die Anliegen von Datenschutz und Verbrechensbekämpfung in Einklang gebracht werden können. Faeser erkennt auch in dem jüngsten Bundesverwaltungsgerichtsurteil kein Hindernis, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung dem Europarecht widerspricht. “Entscheidend bleibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben ausdrücklich erlaubt ist. Darauf nimmt auch das Bundesverwaltungsgericht Bezug”, sagte sie der FAZ.
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Bildhinweis: | Zwei Frauen mit Laptop (Archiv) |
Zusammenfassung
- Bundesinnenministerin Nancy Faeser erwartet baldige Einigung im Streit um IP-Adressen-Speicherung
- Seit Monaten Uneinigkeit zwischen Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann über Datenschutz und Verbrechensbekämpfung
- Faeser sieht kein Hindernis im Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
- Europäischer Gerichtshof erlaubt Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben
Fazit
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erwartet eine baldige Einigung im Konflikt um die Speicherung von IP-Adressen zwischen Datenschutz und Verbrechensbekämpfung. Sie sieht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung kein Hindernis und verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben erlaubt ist.
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