Arbeitsagentur hält Kindergrundsicherung ab 2025 für unrealistisch

() – Die Bundesagentur für (BA) hält die geplante Einführung der Kindergrundsicherung zum Jahresbeginn 2025 für nicht umsetzbar. Das geht aus der Stellungnahme hervor, die die BA im laufenden Gesetzgebungsverfahren abgegeben hat und über die der “Tagesspiegel” berichtet (Samstagsausgabe).


Die zuletzt avisierte Zielvorstellung werde “inzwischen von der BA als unrealistisch eingeschätzt”, heißt es darin. Selbst ein schrittweiser Einstieg ab 2025 sei “nicht mehr vorstellbar”. Die Einschätzung der Bundesagentur ist maßgeblich, denn sie ist die Behörde, die die umsetzen muss. Für Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ist die Einschätzung ein Rückschlag.

Die BA führt in der Stellungnahme als Begründung an, es seien erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig, außerdem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Es gebe aber noch keine “verwaltungsvertragliche Legitimation”, mit den Arbeiten überhaupt zu beginnen, insbesondere gebe es dafür keine Finanzierung. Die BA sieht sich in der Folge nicht einmal in der Lage zu schätzen, welches Startdatum realistisch wäre und kommt sogar zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf viele organisatorische und inhaltliche Fragen “noch immer offenlässt”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mutter mit Kind und Kinderwagen (Archiv)

Arbeitsagentur hält Kindergrundsicherung ab 2025 für unrealistisch

Zusammenfassung

– Bundesagentur für Arbeit (BA) hält geplante Einführung der Kindergrundsicherung 2025 für nicht umsetzbar
– In der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren wird das Ziel als unrealistisch eingeschätzt
– Selbst ein schrittweiser Einstieg ab 2025 ist nicht mehr vorstellbar
– BA muss erhebliche Änderungen von IT-Programmen und Schnittstellen vornehmen, neue IT-Lösungen schaffen
– Keine verwaltungsvertragliche Legitimation oder Finanzierung für die Arbeiten vorhanden
– BA kann kein realistisches Startdatum nennen, Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen

Fazit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält die geplante Einführung der Kindergrundsicherung zum Jahresbeginn 2025 für nicht umsetzbar. Die BA argumentiert, dass erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen erforderlich sind und neue IT-Lösungen geschaffen werden müssen. Es gebe jedoch keine verwaltungsvertragliche Legitimation, mit den Arbeiten überhaupt zu beginnen, insbesondere fehle die Finanzierung. Die Einschätzung ist ein Rückschlag für Familienministerin Lisa Paus (Grüne).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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