Faeser verteidigt Einstufung weiterer Herkunftsstaaten als "sicher"

() – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die geplante Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten verteidigt. “Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden”, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).


“In beiden Staaten droht in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern”, so die SPD-Politikerin. “Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren.” Faeser kündigte zugleich Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an. “Damit eröffnen wir Menschen Chancen, die nach Deutschland kommen wollen, um eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten – qualifizierte Kräfte, die wir dringend brauchen”, sagte sie. “Gleichzeitig vereinbaren wir, dass jene, die bei uns kein Bleiberecht haben, von ihren Herkunftsstaaten wieder aufgenommen werden müssen.” Daran scheiterten bislang viele Abschiebungen. Das Bundeskabinett will Faesers Gesetzentwurf, über den die Funke-Zeitungen berichten, an diesem Mittwoch beschließen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Anerkennungsquoten von Staatsangehörigen der beiden Staaten im ersten Halbjahr 2023 unter 0,1 Prozent lagen. Durch die Aufnahme in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten können Asylverfahren schneller bearbeitet und abgelehnte Asylbewerber leichter abgeschoben werden. Als sichere Herkunftsstaaten gelten in Deutschland bereits Ghana und Senegal (seit 1993), Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien (seit 2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (seit 2015). In die Liste werden Länder aufgenommen, in denen aus Sicht der generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der jeweilige Staat vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Im Fall von Georgien und Moldau kritisieren Verbände wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland jedoch, dass beispielsweise homosexuelle Flüchtlinge in den beiden Ländern weiterhin von Verfolgung betroffen seien. Faeser sagte, Deutschland werde seiner humanitären Verantwortung gerecht. “Das gilt ganz besonders für die weit mehr als eine Million Menschen, die vor Putins barbarischem Krieg aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind.”

Zugleich seien auch wieder mehr Asylbewerber aus anderen Staaten gekommen. “Das erfordert sehr klare Maßnahmen, um die Migration insgesamt zu steuern und irreguläre Migration deutlich zu reduzieren”, sagte die Ministerin. “Dazu gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, die hier kein Bleiberecht haben und unseren Schutz nicht benötigen.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingsunterkunft Tempelhof (Archiv)

Faeser verteidigt Einstufung weiterer Herkunftsstaaten als "sicher"

Zusammenfassung

– Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigt Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten
– Beide Staaten wollen EU-Mitglieder werden und droht in der Regel keine politische Verfolgung
– Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen Ländern
– Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien geplant
– Anerkennungsquote von Staatsangehörigen beider Länder im ersten Halbjahr 2023 unter 0,1 Prozent
– Deutschland sieht sich als humanitär verantwortlich, insbesondere für Flüchtlinge aus der Ukraine
– Kritik von Verbänden wie dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland bezüglich Verfolgung homosexueller Flüchtlinge
– Ziel: Steuerung der Migration und Reduzierung irregulärer Migration

Fazit

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigt die geplante Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten und kündigt Migrationsabkommen mit beiden Ländern an. Durch die Einstufung soll das Asylverfahren schneller bearbeitet und irreguläre Migration reduziert werden. Faeser sieht durch die geplanten Abkommen erhöhte Chancen für qualifizierte Arbeitskräfte, da diese dann legal eine Ausbildung oder in Deutschland aufnehmen könnten. Zugleich müssten jene ohne Bleiberecht von ihren Herkunftsstaaten wieder aufgenommen werden. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf in Kürze beschließen.

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