Bundesbeauftragter fordert neues Patientenrechtegesetz

Berlin () – Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patienten, Stefan Schwartze, fordert mehr Rechte für Betroffene von Behandlungsfehlern. Im Moment lasse sich der Beweis dafür “fast nicht erbringen”, sagte er dem Sender HR-Info.


“Wir müssen auf jeden Fall das Beweismaß vor Gericht absenken, damit die Patienten überhaupt eine Chance haben”, fügte er hinzu. Im Moment müssten sie nachweisen, dass ein aufgetretener gesundheitlicher Schaden auf jeden Fall durch die Behandlung aufgetreten ist. In solle deshalb der Nachweis einer “überwiegenden Wahrscheinlichkeit” ausreichen, fordert Schwartzer. In einem neuen Patientenrechtegesetz müssten auch die Informationsrechte von Patienten verbessert werden.

“Das , die Patientenakte zu bekommen, hat schon jeder. Ich erlebe aber an vielen Stellen, wie alles getan wird, um Patientenakten nicht oder nicht vollständig auszuhändigen und dort hohe Hürden aufzubauen.” sollten im Streitfall auch verpflichtet werden, zum Beispiel Dienst- und Hygiene- oder den Nachweis von Gerätewartungen auszuhändigen. Die am Donnerstag veröffentlichten offiziellen Zahlen von Behandlungsfehlern hält Schwartzer für viel zu niedrig: Er glaube, die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher und die Kontakte, die er zu Patienten habe und auch zu Betroffenen von Behandlungsfehlern, zeigten deutlich, “es ist unglaublich schwierig, einen Fehler nachzuweisen”.

Das lasse die Zahlen jetzt so klein aussehen, so Schwartzer. Der Medizinische Dienst Bund hatte am Mittag berichtet, im vergangenen Jahr sei etwas mehr als 13.000 Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern nachgegangen worden. In knapp 2.700 Fällen sei ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Schaden festgestellt worden. Nur in diesen Fällen hätten die Patienten Anrecht auf Entschädigung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv)

Bundesbeauftragter fordert neues Patientenrechtegesetz

Zusammenfassung

  • Beauftragter der Bundesregierung für Patientenbelange, Stefan Schwartze, fordert mehr Rechte für Betroffene von Behandlungsfehlern
  • Beweismaß vor Gericht soll abgesenkt werden, damit Patienten eine Chance haben
  • Nachweis einer “überwiegenden Wahrscheinlichkeit” des Behandlungsfehlers soll ausreichen
  • Neues Patientenrechtegesetz soll Informationsrechte verbessern
  • Krankenhäuser sollen im Streitfall verpflichtet werden, Dienst- und Hygiene-Pläne oder Nachweise von Gerätewartungen auszuhändigen
  • Offizielle Zahlen von Behandlungsfehlern sind laut Schwartzer viel zu niedrig; Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher

Fazit

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patienten, Stefan Schwartze, hat sich für eine Änderung des Patientenrechtegesetzes ausgesprochen. Künftig sollen Patienten bei Behandlungsfehlern leichter Entschädigungen erhalten können. Eine “überwiegende Wahrscheinlichkeit” soll hieran ausreichen, so Schwartze. Zudem solle das Informationsrecht von Patienten verbessert und Krankenhäuser zur Ausgabe von Patientenunterlagen im Streitfall verpflichtet werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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