Habeck verlängert Frist für Abrechnungen zu Coronahilfen

() – Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) verlängert zusammen mit den Ländern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der -Wirtschaftshilfen. Das geht aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor, über die das “Handelsblatt” (Freitagausgabe) berichtet.


Die Schlussrechnungen erstellen prüfende Dritte, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, für , die Coronahilfen in Anspruch genommen haben. Anhand dessen werden mögliche Rück- oder Nachzahlungen errechnet. “Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen”, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne). Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober eingereicht werden.

Bislang war der 31. August das Stichdatum. Darüber hinaus können Unternehmen eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31. Dezember 2023 galten, werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Nicht betroffen von der Fristverlängerung sind die Soforthilfen.

Deren Abwicklung liegt in der alleinigen Verantwortung der Länder. Laut “Handelsblatt” haben sich bisher 3,029 Milliarden Rückzahlungen der Soforthilfe an den Bundeshaushalt ergeben. Erwartet werden schätzungsweise Rückflüsse von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro an den Staat.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Robert Habeck am 07.06.2023

Habeck verlängert Frist für Abrechnungen zu Coronahilfen

Zusammenfassung

  • Bundeswirtschaftsministerium und Länder verlängern Fristen für Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen
  • Schlussrechnungen für Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe bis 31. Oktober einreichbar
  • Unternehmen können Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen
  • Bisher 3,029 Milliarden Euro Rückzahlungen der Soforthilfe an Bundeshaushalt, insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro erwartet

Fazit

Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Abrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe können nun bis zum 31. Oktober eingereicht werden, statt bis zum 31. August. Unternehmen können zudem eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH