Linnemann bekräftigt Forderung nach beschleunigten Verfahren

() – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält an seiner Forderung nach beschleunigten Verfahren für Straftäter in Freibädern fest. “Man muss es nur wollen”, sagte Linnemann dem Nachrichtenportal ntv.


Auf Kritik, sein Vorstoß sei populistisch oder nicht umsetzbar, entgegnet Linnemann, einige Gerichte würden längst vormachen, dass dies gehe. “Der Rechtsstaat muss sich durchsetzen, indem Straftäter – wenn möglich – sofort Konsequenzen spüren”, so Linnemann. “Und dies ist laut Strafprozessordnung bereits möglich und wird vielerorts angewandt. Eine änderung ist demnach gar nicht nötig.”

In einigen Gerichtsbezirken werde von einer solchen Verfahrensform bereits rege Gebrauch gemacht, etwa in . “Wir sollten darauf hinarbeiten, dass solche beschleunigten Verfahren künftig viel häufiger angewendet werden”, so der CDU-Generalsekretär.

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Bildhinweis: Carsten Linnemann (Archiv)

Linnemann bekräftigt Forderung nach beschleunigten Verfahren

Zusammenfassung

– CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert beschleunigte Verfahren für Straftäter in Freibädern
– Kritik an Populismus und Umsetzbarkeit wird entgegnet, dass einige Gerichte bereits solche Verfahren anwenden
– Laut Strafprozessordnung sind beschleunigte Verfahren möglich, ohne Gesetzesänderung
– Linnemann möchte, dass solche Verfahren künftig häufiger angewendet werden

Fazit

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert beschleunigte Verfahren für Straftäter in Freibädern. Er betont, dass der Rechtsstaat sich durchsetzen müsse, indem Straftäter sofort Konsequenzen spüren, und dass laut Strafprozessordnung keine Gesetzesänderung dafür nötig sei.

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