Linnemann verteidigt Forderung nach schnellen Verurteilungen

() – Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Straftätern in Freibädern gegen Kritik verteidigt. “Wenn der Staat nicht durchgreift, haben die Leute das Gefühl, ja, jeder kann ja machen, was er will”, sagte Linnemann am Montagabend in der Sendung “RTL Direkt”.


Damit müsse Schluss sein. “Die Täter müssen wissen, nach 24 Stunden werde ich abgeurteilt”, so Linnemann. “Wir machen uns doch lächerlich, wenn wir diese Leute laufen lassen.” Auf die Frage, ob solche Schnellfahren in der Praxis überhaupt funktionierten, sagte der CDU-Politiker: “Es gibt in Deutschland eine Strafprozessordnung, die sieht das vor. Es muss nur genutzt werden. Eine Stadt wie hat innerhalb weniger Monate 70 Mal abgeurteilt.”

Zwar fehle es vielerorts an Richtern und Staatsanwälten, gab Linnemann zu. Doch wer sich “daneben” benehme, müsse wissen, “dass der Rechtsstaat durchgreift”.

Bei unübersichtlichen Situationen in Schwimmbädern könne die Schuldfrage nicht immer rasch geklärt werden, so Linnemann im Interview mit Moderator Jan Hofer. “Aber es gibt genügend Täter, die durch Kamera beispielsweise beobachtet werden. Und wenn die Beweislage klar ist, muss durchgegriffen werden. Und das ist entscheidend.”

Angesprochen auf den Vorwurf, sein Vorstoß spiele letztlich der AfD in die Hände, sagte Linnemann: “Ich will gar keinen Rechtsruck haben, Herr Hofer. Ich will Rechtsstaatlichkeit. Das , was es in Deutschland gibt, muss durchgesetzt werden.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Carsten Linnemann (Archiv)

Linnemann verteidigt Forderung nach schnellen Verurteilungen

Zusammenfassung

  • Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verteidigt seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Straftätern in Freibädern.
  • Linnemann sagte in der Sendung “RTL Direkt”: “Die Täter müssen wissen, nach 24 Stunden werde ich abgeurteilt”.
  • Er verwies auf die deutsche Strafprozessordnung, die solche Schnellverfahren vorsieht, und nannte die Stadt Heilbronn als Beispiel, wo dies bereits umgesetzt wurde.
  • Linnemann betonte, er wolle keine Rechtsruck, sondern Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung des bestehenden Rechts in Deutschland.

Fazit

Der designierte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat seine Forderung nach einer schnellen Verurteilung von Straftätern in Freibädern verteidigt. Linnemann erklärte, der Staat müsse durchgreifen, um den das Gefühl von zu geben. Die Strafprozessordnung in Deutschland sehe solche Schnellverfahren vor, sie müssten nur angewendet werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)