Düsseldorf () – NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat im Zusammengang mit rechtsextremen Chat-Nachrichten zwei Verwaltungsgerichtsurteile gegen Kommissaranwärter aus Düsseldorf und Duisburg begrüßt. “Der Polizeiberuf ist nicht irgendeiner. Deshalb stellen wir höchste Anforderungen an das Denkvermögen, die Fitness und den Charakter”, sagte Reul der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgaben).
“Ich bin erleichtert über die heutigen erstinstanzlichen Urteile, weil sie genau diesen Anspruch unterstreichen.” Wer sich rassistisch oder antisemitisch äußere, habe in der NRW-Polizei nichts verloren, so Reul weiter. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Dienstag Klagen von zwei jungen Polizisten abgewiesen, die wegen rechtsextremer oder rassistischer Beiträge in privaten Chatgruppen nicht ins dauerhafte Beamtenverhältnis übernommen wurden.
Gegen beide Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Herbert Reul (Archiv) |
Zusammenfassung
- NRW-Innenminister Herbert Reul begrüßt Verwaltungsgerichtsurteile gegen Kommissaranwärter wegen rechtsextremer Chat-Nachrichten
- Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an Denkvermögen, Fitness und Charakter
- Rassistische und antisemitische Äußerungen in der NRW-Polizei nicht toleriert
- Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klagen von zwei jungen Polizisten ab, die wegen rechtsextremer oder rassistischer Beiträge nicht ins dauerhafte Beamtenverhältnis übernommen wurden
- Berufung gegen Urteile beim Oberverwaltungsgericht möglich
Fazit
NRW-Innenminister Herbert Reul begrüßt zwei Verwaltungsgerichtsurteile gegen Kommissaranwärter aus Düsseldorf und Duisburg im Zusammenhang mit rechtsextremen Chat-Nachrichten. Die beiden Polizisten wurden aufgrund von rechtsextremen und rassistischen Beiträgen in privaten Chatgruppen nicht ins dauerhafte Beamtenverhältnis übernommen. Reul betonte, dass Rassisten und Antisemiten in der NRW-Polizei nichts verloren haben. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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