Bundesregierung überdenkt bisherige Rüstungsexport-Politik

() – In der Ampel- gibt es auch ein Dreivierteljahr nach der Veröffentlichung von Eckpunkten keine Einigung auf das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rüstungsexportkontrollgesetz. Neben dem Umgang mit Drittländern wie Indien geht es dabei auch um neue Regeln zum Export gemeinsam produzierter EU-Rüstungsgüter.


“Wie genau wir die europäische Zusammenarbeit stärken wollen, ist noch Gegenstand koalitionsinterner Gespräche”, sagte der zuständige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold, dem “Tagesspiegel”. Er sei aber optimistisch, dass man sich bald verständigen könne – das Gesetz habe eine “hohe Priorität”. Für den konkreten Fall habe sein Ministerium vorgeschlagen, “dass unter den beteiligten Herstellernationen künftig mit Mehrheit über einen Export entschieden wird – je nach Anteil am fraglichen Rüstungsgut”. In den fortschreitenden Verhandlungen verfolgt die Bundesregierung unterschiedliche Ziele: So sollen die Regeln “restriktiver” werden.

“Wir buchstabieren erstmals in einem Gesetz genau aus, welche Kriterien für Rüstungsexporte gelten – , Demokratie und Rechtsstaat in den Empfängerländern spielen dabei eine zentrale Rolle”, sagte Giegold der Zeitung. Grundsätzlich wolle man zwar nicht in Länder mit bewaffneten Konflikten liefern, andererseits “öffnen wir uns den neuen Realitäten”: Die Bundesregierung stelle “sehr viel deutlicher als bisher klar, dass wir sehr bewusst Rüstungsexporte in Drittländer genehmigen, mit denen wir Grundwerte und Sicherheitsinteressen teilen.” Nur weil das Wirtschaftsministerium mit Robert Habeck und ihm unter grüner Führung stehe, “machen wir aus dem Rüstungsexportkontrollgesetz kein friedenspolitisches Manifest, sondern setzen den Koalitionsvertrag und Lehren aus der Zeitenwende um”. Generell werde es jedoch “immer bei Einzelfallentscheidungen bleiben, in der die jeweiligen Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen”.

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Bildhinweis: Panzer auf Lkw (Archiv)

Bundesregierung überdenkt bisherige Rüstungsexport-Politik

Zusammenfassung

– Keine Einigung auf Rüstungsexportkontrollgesetz in der Ampel-Regierung
– Diskussionen über Umgang mit Drittländern und Export gemeinsam produzierter EU-Rüstungsgüter
– Europäische Zusammenarbeit soll gestärkt werden
– Bundeswirtschaftsministerium schlägt vor, dass Exporte von beteiligten Herstellernationen mit Mehrheit entschieden werden
– Regeln sollen restriktiver werden, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als zentrale Kriterien
– Rüstungsexporte in Drittländer genehmigen, die Grundwerte und Sicherheitsinteressen teilen
– Einzelfallentscheidungen bleiben bestehen, Kriterien werden gegeneinander abgewogen

Fazit

Die Ampel-Regierung hat sich noch nicht auf das Rüstungsexportkontrollgesetz geeinigt, das im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Staatssekretär Sven Giegold sagte, dass das Gesetz hohe Priorität habe, aber noch Diskussionen über die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit geführt werden müssten. Die Regierung hat das Ziel, die Exportregeln restriktiver zu gestalten und Kriterien wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Empfängerländern stärker zu berücksichtigen. Generell werde es bei Einzelfallentscheidungen bleiben, bei denen die jeweiligen Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen.

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