Mieterbund rechnet weiterhin mit Heizungsgesetz ab 2024

() – Der Mieterbund rechnet trotz der verschobenen Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes nicht mit Änderungen zulasten der Mieter oder mit einem späteren Inkrafttreten. “Wir gehen davon aus, dass das Gesetz nach ordentlicher Beratung im wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten wird”, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten dem “Redaktionsnetzwerk ”.


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Bildhinweis: Lukas Siebenkotten

Mieterbund rechnet weiterhin mit Heizungsgesetz ab 2024

Zusammenfassung

  • Deutscher Mieterbund erwartet keine Änderungen zulasten der Mieter oder späteres Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes
  • Gesetz soll nach ordentlicher Beratung im Bundestag zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten
  • Umlage der Kosten für den Heizungstausch auf Mieter begrenzt, keine zusätzliche Kostenbelastung
  • Spielraum für besseren Mieterschutz im Gesetz möglich
  • Vermieter pochen darauf, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht erneut aufzuschnüren

Fazit

Der Deutsche Mieterbund geht trotz verschobener Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes nicht von Änderungen zu Lasten der Mieter oder einem späteren Inkrafttreten aus. Präsident Lukas Siebenkotten sieht jedoch Raum für einen besseren Mieterschutz im Gesetz und äußert Hoffnung auf die Wiedereinfügung der Begrenzung der Heizkosten für Mieter bei Heizungen, die mit teuren Energieträgern betrieben werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH