Berlin () – Das Bundesfinanzministerium will offenbar die umstrittene Geldwäsche-Bekämpfungs-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) durch Änderungen im Geldwäschegesetz stärken. Dies geht aus einem Entwurf eines Gesetzes “zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen” hervor, über den das “Handelsblatt” berichtet.
Ziel des Gesetzes sei es, die “Zentralstelle in ihren Arbeitsprozessen zukunftssicher” aufzustellen, um “insbesondere dem erhöhten Meldeaufkommen” gerecht werden zu können, heißt es in dem Gesetzesentwurf. So soll der risikobasierte Ansatz der FIU durch das Gesetz konkretisiert werden. Ziel des neuen Gesetzes sei die “effizientere Filterung und Auswahl der Meldungen, die einer vertieften Analyse zugeführt und auf die Bedürfnisse der Adressaten der Analyseberichte abgestimmt werden können”, damit der Fokus auf Meldungen zu Geldwäsche und damit zusammenhängende Vortaten und Terrorismusfinanzierung gelegt werden könne, heißt es weiter. Auch sollen durch das neue Gesetz “die Modalitäten der Zusammenarbeit der Zentralstelle” mit den Strafverfolgungsbehörden vereinfacht werden.
Die FIU hatte in der Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. So war im vergangenen Jahr bekannt geworden, dass bei der FIU zwischen Januar 2020 und September 2022 rund 100.000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht weiterbearbeitet wurden. Als eine Folge plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) daher den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamtes, unter dessen Dach die FIU firmieren soll. “Um möglichst kurzfristig effektive Arbeitsprozesse der Zentralstelle bei der Analyse und Weiterleitung von Meldungen sicherzustellen, werden die erforderlichen Gesetzesänderungen noch vor der geplanten Überführung der Zentralstelle in die neue Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität auf den Weg gebracht”, so der Gesetzesentwurf.
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Zusammenfassung
– Das Bundesfinanzministerium plant, die Financial Intelligence Unit (FIU) zur Bekämpfung von Geldwäsche zu stärken.
– Ein Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU wurde von der Behörde vorgelegt.
– Das Gesetz zielt darauf ab, die Arbeitsprozesse der FIU zukunftssicher zu machen und um dem steigenden Meldeaufkommen gerecht zu werden.
– Der risikobasierte Ansatz der FIU soll durch das Gesetz konkretisiert werden.
– Hauptziel des neuen Gesetzes ist es, Meldungen effizienter zu filtern und auszuwählen für eine vertiefte Analyse, um einen Fokus auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsmeldungen legen zu können.
– Das Gesetz soll auch die Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden vereinfachen.
– In der Vergangenheit hatte die FIU mehrere negative Schlagzeilen gemacht, da von Januar 2020 bis September 2022 rund 100.000 Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche nicht weiter verarbeitet wurden.
– Infolgedessen plant Bundesfinanzminister Christian Lindner, ein Bundesfinanzkriminalamt zu gründen, unter dessen Dach die FIU agieren soll.
– Gesetzesänderungen zur Sicherstellung effektiver Arbeitsprozesse der FIU bei der Analyse und Weiterleitung von Meldungen sollen vor der geplanten Überführung der FIU in die neue Behörde eingeleitet werden.
Fazit
Das Bundesfinanzministerium plant, die Geldwäsche-Bekämpfungs-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) durch Änderungen im Geldwäschegesetz zu stärken. Ziel ist es, die FIU effizienter zu machen, ihr Arbeitsprozess zukunftssicher zu gestalten und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden zu vereinfachen. Der Fokus soll dabei auf Berichte zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelegt werden. Diese Pläne sind eine Reaktion auf frühere Probleme der FIU, bei denen rund 100.000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen unbehandelt blieben. Als Konsequenz plant Bundesfinanzminister Christian Lindner den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamtes, unter dem die FIU arbeiten soll.
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