Anti-Geldwäsche-Behörde soll in Köln und Dresden sitzen

/Köln/ () – Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll seinen Hauptsitz in Köln und einen weiteren Sitz in Dresden bekommen. Das bericgtet das “Redaktionsnetzwerk ” in seinen Dienstag-Ausgaben unter Berufung auf “Kreise des Finanzministeriums”.


Für die Auswahl spreche, dass die Anti-Geldwäscheeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die beide in die neue Bundesbehörde überführt würden, bereits in Köln beziehungsweise in Dresden ihren Sitz hätten. Dadurch müssten nicht neue Standorte geschaffen werden, was eine effiziente Steuerung der Behörde ermögliche. Für Köln spreche auch die räumliche Nähe zu wesentlichen Partnern, vor allem dem Zollkriminalamt. Auch das in ansässige Bundeskriminalamt sei eine wichtige Partnerbehörde.

als potentieller Standort der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA wäre ebenfalls schnell erreichbar, wurde argumentiert. Mit dem Standort in Dresden würden strukturpolitischen Ziele der Bundesregierung zur Förderung ostdeutscher Standorte besonders berücksichtigt. Nach früheren Angaben soll die neue Behörde bis zu 2.000 Mitarbeiter haben. Mit der neuen Behörde, die bisher unter dem Arbeitstitel “Bundesfinanzkriminalamt” geführt wurde, will Lindner die bisher zersplitterten Kompetenzen bei der Bekämpfung der Geldwäsche bündeln.

Sie haben dazu geführt, dass Deutschland bisher bei vielen Kriminellen als Paradies für Geldwäsche gilt. Die internationale Financial Action Task Force (FATF) hatte mehrfach erhebliche Missstände in Deutschland beklagt.

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Bildhinweis: Kölner Dom

Anti-Geldwäsche-Behörde soll in Köln und Dresden sitzen

Zusammenfassung

  • Neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll Hauptsitz in Köln und weiteren Sitz in Dresden haben.
  • Anti-Geldwäscheeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) und Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) werden in die neue Bundesbehörde überführt.
  • Effiziente Steuerung der Behörde durch Nutzung bestehender Standorte und Nähe zu wichtigen Partnerbehörden wie Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt.
  • Förderung ostdeutscher Standorte durch Standort Dresden.
  • Neue Behörde soll bis zu 2.000 Mitarbeiter haben und zersplitterte Kompetenzen bei der Bekämpfung der Geldwäsche bündeln.
  • Deutschland galt bisher bei vielen Kriminellen als Paradies für Geldwäsche.
  • Internationale Financial Action Task Force (FATF) hatte Missstände in Deutschland beklagt.

Fazit

Das geplante Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll seinen Hauptsitz in Köln und einen weiteren Standort in Dresden haben. Das BBF wird die Anti-Geldwäscheeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) integrieren, die beide bereits in Köln und Dresden ansässig sind. Die neue Behörde soll bis zu 2.000 Mitarbeiter beschäftigen und die bisher zersplitterten Zuständigkeiten im Kampf gegen Geldwäsche bündeln.

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