Kabinett beschließt Änderungen am Klimaschutzgesetz

() – Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen am Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die umstrittene Gesetzesnovelle.


Bislang mussten Minister Sofortprogramme vorlegen, wenn ihr Sektor die Klimaziele des Vorjahres nicht erreicht hat, künftig sollen die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen die “zentralen Steuerungsgrößen” sein. Einzelne Ressorts sollen ihre Werte untereinander verrechnen können. Dem Vernehmen nach soll damit unter anderem der von der FDP verantwortete Verkehrsbereich entlastet werden, der seine Klimaziele besonders deutlich verfehlt. Kritiker bewerten die Änderung als Entschärfung des Klimaschutzgesetzes.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verteidigte unterdessen am Mittwoch den Beschluss: Er sprach von einer “wichtigen Weichenstellung”. Das “planwirtschaftliche und starre Klimaschutzgesetz” der Großen werde jetzt “marktwirtschaftlicher, flexibler und effizienter”. Das verhindere auch “scharfe Freiheitseingriffe” in einzelnen Sektoren, so Lindner.

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Bildhinweis: Straßenverkehr

Kabinett beschließt Änderungen am Klimaschutzgesetz

Zusammenfassung

– Bundesregierung bringt Änderungen am Klimaschutzgesetz auf den Weg
– Kabinett gibt grünes Licht für umstrittene Gesetzesnovelle
– Zukünftige Emissionsentwicklung und Jahresemissionsgesamtmengen werden zentrale Steuerungsgrößen
– Einzelne Ressorts können Werte untereinander verrechnen
– Kritiker sehen Änderung als Entschärfung des Klimaschutzgesetzes
– Bundesfinanzminister Christian Lindner verteidigt Beschluss als “wichtige Weichenstellung”

Fazit

Das Bundeskabinett hat Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. Zukünftig sollen Emissionsprognosen und Jahresemissionsgesamtmengen als zentrale Steuerungsgrößen gelten. Einzelne Ministerien können ihre Werte untereinander verrechnen, wodurch insbesondere der Verkehrsbereich entlastet werden soll. Kritiker sehen die Änderungen als Entschärfung des Klimaschutzgesetzes.

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