Bericht: Regierung verzichtet auf E-Auto-Pflicht für Carsharing

() – Die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft haben offenbar in letzter Minute eine Novelle des Carsharing-Gesetzes abgeblasen. Der entsprechende Entwurf sah vor, dass die Flotten von Leihfahrzeugen und Mietwagen von 2024 an jedes Jahr zehn Prozent mehr CO2-freie Autos beinhalten sollen, berichtet der “Spiegel”.


In ihrem Koalitionsausschuss im März hatte die Ampel “eine schnellere Umstellung von Carsharing-Flotten auf CO2-neutrale Antriebe” vereinbart. Dazu hätten Betreiber bis 2035 komplett auf E-Autos umstellen müssen. Besonders die vielen Anbieter von stationärem Carsharing, oft kleine Vereine in Klein- oder Mittelstädten, fürchteten eine schwer erfüllbare Pflicht. Dagegen wehrten sich die – offenbar mit Erfolg. Das Wirtschaftsministerium, das ursprünglich großen Wert auf die Regelung gelegt hatte, soll die Zustimmung verweigert haben. Das Projekt sei damit tot, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Das neue Carsharing-Gesetz sollte eine der Maßnahmen sein, um die Lücke beim Erreichen der Klimaziele im Verkehr zu schließen. Die Bundesregierung verstößt mit ihr gegen das Klimaschutzgesetz und die darin für jeden Sektor festgeschriebenen Ziele. Zwischen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kam es wohl mehrfach zu Streit. Wissing müsse ein Sofortprogramm vorlegen, so Habeck, um die Ziele einzuhalten. Inzwischen hat Habeck einen Entwurf für die Gesetzesnovelle vorgelegt. Demnach muss nicht jeder einzelne Sektor seine Ziele erreichen. Würde das Gesetz nach der Sommerpause im beschlossen, fiele der Druck auf Wissing weg, die CO2-Emissionen im Verkehr stärker zu senken, etwa mit einem klimafreundlichen Carsharing-Gesetz.

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Bildhinweis: Auto mit Bolt-Logo

Bericht: Regierung verzichtet auf E-Auto-Pflicht für Carsharing

Zusammenfassung

– Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft stoppen Novelle des Carsharing-Gesetzes
– Entwurf forderte jährlich 10% mehr CO2-freie Autos in Leihfahrzeug- und Mietwagenflotten ab 2024
– Ampel- hatte Umstellung von Carsharing-Flotten auf CO2-neutrale Antriebe bis 2035 vereinbart
– Viele Anbieter fürchteten schwer erfüllbare Pflicht, wehrten sich erfolgreich
– Wirtschaftsministerium verweigert Zustimmung, Projekt als “tot” bezeichnet
– Neues Carsharing-Gesetz sollte zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr beitragen
– Bundesregierung verstößt gegen Klimaschutzgesetz und Sektorziele
– Streit zwischen Verkehrsminister Wissing und Wirtschaftsminister Habeck über Sofortprogramm
– Habeck legt Entwurf für Gesetzesnovelle vor, einzelne Sektoren müssen Ziele nicht erreichen
– Mögliche Gesetzesbeschluss nach Sommerpause würde Druck auf Wissing zur CO2-Reduzierung mindern.

Fazit

Eine Novelle des Carsharing-Gesetzes in wurde gestoppt, die vorsah, dass Flotten von Leihfahrzeugen und Mietwagen bis 2024 jährlich zehn Prozent mehr CO2-freie Autos beinhalten sollten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Klimaschutzgesetz und die darin für jeden Sektor festgeschriebenen Ziele. Die Gesetzesnovelle sollte dazu beitragen, die Lücke beim Erreichen der Klimaziele im Verkehr zu schließen.

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