Stuttgart/Berlin () – Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) fordert eine frühe Einbeziehung der Länder bei der genauen Ausgestaltung des sogenannten Heizungsgesetzes. “Ich kann dem Bund nur raten, dass jetzt schon mit uns zu besprechen und nicht selber jetzt was zu machen und uns dann unter Zeitdruck zu sagen, jetzt müsst ihr aber ganz schnell zustimmen – das wird natürlich nicht gehen”, sagte er in der am Sonntag ausgestrahlten ARD-Sendung “Bericht aus Berlin”.
Kretschmann ließ offen, ob das Gesetz bereits Anfang Juli – und damit noch vor der Sommerpause – im Bundesrat verabschiedet werden kann. Der Ampel-Kompromiss beim Heizungsgesetz sieht vor, dass dessen Regelungen erst greifen sollen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt – bis spätestens 2028 muss das geschehen. Baden-Württemberg und drei weitere Länder haben bereits eigene Gesetze für die kommunale Wärmeplanung verabschiedet, diese Länder dürften nun nicht benachteiligt werden, so Kretschmann. Nach der Diskussion auf dem Grünen Länderrat zur Änderung des europäischen Asylsystems erteilte Kretschmann Forderungen nach einem Sonderparteitag zum Abschluss der nun anstehenden Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene eine Absage: “Wir werden dazu keinen Sonderparteitag machen. Die Regierung hat verhandelt. Wir sind an dieser Regierung beteiligt, und wir unterstützen unsere Regierung”, so Kretschmann. Bezüglich seiner Nachfolge sagte Kretschmann, es gäbe keinen Fahrplan; Er ist 75 Jahre, seit 12 Jahren in Amt und wird 2026 nicht mehr antreten: “Ich bin kein Monarch, der seinen Nachfolger selber bestimmt. Wir sind in einer Demokratie. Das bestimmt zuerst die Partei, dann das Parlament, wer mein Nachfolger wird und nicht ich selber.”
Er sei für eine ganze Legislaturperiode gewählt. “Ob ich früher aufhöre oder nicht, das entscheide ich dann schon.”
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Bildhinweis: | Winfried Kretschmann |
Zusammenfassung
– Kretschmann fordert frühe Einbeziehung der Länder bei der Ausgestaltung des Heizungsgesetzes
– Offen, ob das Gesetz Anfang Juli im Bundesrat verabschiedet werden kann
– Ampel-Kompromiss: Regelungen erst nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung, spätestens bis 2028
– Baden-Württemberg und drei weitere Länder haben eigene Gesetze für kommunale Wärmeplanung verabschiedet, dürfen nicht benachteiligt werden
– Kretschmann erteilt Forderungen nach Sonderparteitag zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene eine Absage
– Kein Fahrplan für Nachfolge; Kretschmann ist 75 Jahre alt, seit 12 Jahren im Amt und wird 2026 nicht mehr antreten
Fazit
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann fordert eine frühe Einbindung der Länder bei der Ausgestaltung des Heizungsgesetzes und warnt davor, Länder mit eigenen Gesetzen für die kommunale Wärmeplanung zu benachteiligen. Er äußerte sich unentschlossen, ob das Gesetz vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden kann. Kretschmann lehnte zudem Forderungen nach einem Sonderparteitag zum Abschluss der Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene ab und betonte, dass es für seine Nachfolge keinen Fahrplan gebe.
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