Berliner CDU hält Vergesellschaftungen im Energiebereich für denkbar

() – Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hält Vergesellschaftungen im Energiebereich für denkbar. “Wir müssen klären, wann eine Gemeinschaft von vier Millionen sagen darf oder sogar muss: Ein bestimmter Sektor ist für das Zusammenleben so wichtig, dass man im Zweifel und gegen eine Entschädigung auch enteignen darf”, sagte Stettner dem “Tagesspiegel”.


Als Beispiel für solche “Monopolbereiche der Daseinsvorsorge” nannte der CDU-Politiker den Energiesektor. “Ich bin überhaupt kein Freund jedweder Enteignung. Wenn wir aber darüber nachdenken, wie wir deutlich vor 2045 klimaneutral werden wollen, müssen wir über die Bedeutung der Energienetze sprechen.” Die Frage sei, wie der Staat Einfluss auf solche Bereiche ausüben könne und etwa die Energieerzeugung steuern könne.

Der CDU-Fraktionschef verwies darauf, dass Enteignungen rechtlich längst möglich seien. “Die Frage ist deshalb nicht, ob man überhaupt enteignen darf, sondern in welchen Situationen das möglich ist.” Man müsse die Eigentümer aber “dem Marktwert entsprechend” bezahlen. In Berlin wird Ende Juni das Gutachten der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erwartet.

CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zu einem Enteignungsrahmengesetz bekannt. Dies soll nicht nur für den Bereich gelten, sondern auch andere Bereiche der Daseinsvorsorge wie und eben Energie. Dies hatte viele Beobachter überrascht. Der geht es aber dem Vernehmen nach nicht in erster Linie um das tatsächliche Enteignen großer Wohnungsunternehmen.

So deutete SPD-Fraktionschef Saleh kürzlich an: “Neben der finalen Enteignung ermöglichen Vergesellschaftungen zum Beispiel Gewinnmaximierungsverbote.” Solche Gewinnbegrenzungen müsse man prüfen. “Ich bin gegen die Enteignung von Wohnraum, weil das keine einzige neue Wohnung schafft.” Wen er genau mit seinen Plänen im Blick habe, wollte der CDU-Politiker nicht verraten.

“Ich will die laufende Diskussion nicht vorwegnehmen und auch niemandem drohen”, so Stettner. Aber man müsse sich Gedanken machen, wie der Staat gewisse gesamtgesellschaftliche Aufgaben lösen könne, für die einzelne infrastrukturelle Teilbereiche so wichtig sind, dass man ohne diese nicht vorankomme.

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Berliner CDU hält Vergesellschaftungen im Energiebereich für denkbar

Zusammenfassung

– Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hält Vergesellschaftungen im Energiebereich für denkbar.
– Als Beispiel für “Monopolbereiche der Daseinsvorsorge” nennt Stettner den Energiesektor.
– Stettner betont, Enteignungen seien längst rechtlich möglich, die Frage sei nur, in welchen Situationen dies angewendet werden sollte.
– Expertenkommission erwartet für Ende Juni Gutachten zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin.
– CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zu einem Enteignungsrahmengesetz bekannt, das auch Bereiche wie Wasser und Energie umfasst.

Fazit

Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hält Vergesellschaftungen im Energiebereich für denkbar. Er nannte den Energiesektor als Beispiel für solche “Monopolbereiche der Daseinsvorsorge”. Die Frage sei, wie der Staat Einfluss auf solche Bereiche ausüben könne und etwa die Energieerzeugung steuern könne. Stettner verwies darauf, dass Enteignungen rechtlich längst möglich seien, jedoch müsse der Eigentümer “dem Marktwert entsprechend” bezahlt werden.

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