Stadtwerke bringen Anschluss-Pflicht für Wärmenetze ins Spiel

() – Der Interessenverband der Stadtwerke hat eine Anschluss-Pflicht für Wohngebiete mit Wärmenetzen ins gebracht. Es sei “nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen”, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler (VKU), in denen die Stadtwerke zusammengeschlossen sind, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgabe).


Wärmenetze hätten einen “gewaltigen Vorteil” gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen: “Bei Umstellung auf erneuerbare Energiequellen profitieren alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich”, und Hausbesitzer seien ihre Heizungssorgen los. Neben dem Heizungsgesetz (GEG), das vor allem individuelle Heizungen adressiert, arbeitet die Ampelregierung an einem Gesetz zu Wärmenetzen, das Kommunen zur Erstellung konkreter Ausbaupläne verpflichtet. Um ein Förder-Wirrwarr zu verhindern, müsse das GEG noch geändert werden, forderte VKU-Chef Liebing. “Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern.”

Noch ist im Gesetz vorgesehen, unterschiedliche Technologien im selben Gebiet zu fördern. Laut Gesetzentwurf sollen die Wärmepläne der Kommunen allerspätestens Ende 2027 fertig sein und bis dann somit Klarheit herrschen, welche Häuser angeschlossen werden könnten. “Ich rate daher allen Haushalten, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen: Bitte Füße stillhalten und mit der Entscheidung warten”, sagte Liebing. “Wer es eilig hat, kann auch den kommunalen Versorger fragen, ob Fernwärme eine Option werden könnte oder nicht. In vielen Fällen wird es dann eine Orientierung geben.”

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Bildhinweis: Heizung

Stadtwerke bringen Anschluss-Pflicht für Wärmenetze ins Spiel

Zusammenfassung

  • Interessenverband der Stadtwerke bringt Anschluss-Pflicht für Wohngebiete mit Wärmenetzen ins Spiel
  • Wärmenetze bieten Vorteile gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen
  • Ampelregierung arbeitet an einem Gesetz zu Wärmenetzen, das Kommunen zur Erstellung konkreter Ausbaupläne verpflichtet
  • Heizungsgesetz (GEG) soll geändert werden, um Förder-Wirrwarr zu verhindern
  • Wärmepläne der Kommunen sollen bis Ende 2027 fertig sein
  • Haushalte, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen, sollten auf kommunale Entscheidungen warten

Fazit

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt vor, eine Anschlusspflicht für Wohngebiete mit Wärmenetzen einzuführen. Wärmenetze böten Vorteile gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen, etwa bei der Umstellung auf erneuerbare Energien. Die Ampelregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz zu Wärmenetzen, das Kommunen zur Erstellung von Ausbauplänen verpflichtet. Der VKU fordert jedoch eine Änderung des Heizungsgesetzes, um ein Förder-Wirrwarr zwischen der kommunalen Planung und staatlichen Wärmepumpenförderung zu verhindern. Bis 2027 sollen die der Kommunen fertig sein, welche Häuser angeschlossen werden könnten.

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