Steinmeier unterzeichnet Wahlrechtsreform – Union will klagen

() – Nach der Ausfertigung des neuen Wahlrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will die Union umgehend dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Die Abgeordneten der CDU/CSU -Fraktion werden nun zügig in dagegen klagen”, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, den Partnerzeitungen der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft” (Freitagausgabe).


Er kritisierte das Gesetz als “ein Wahlrecht der betrogenen Wähler”. Diese könnten nicht länger sicher sein, dass der von ihnen gewählte Kandidat auch in den Bundestag einziehe. “Das führt nur zu mehr Politikverdrossenheit”, sagte Frei. Im Kern sieht die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform eine Konzentration auf das Verhältniswahlrecht vor: Überhang- und Ausgleichsmandate, die entstehen, wenn mehr Direktmandate durch die Erststimmen erhalten, als ihnen proportional zu den Erststimmen zustehen würden, sollen wegfallen. So will die Regierungskoalition ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindern. Die Neuregelung könnte nun allerdings zur Folge haben, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Ein weiterer Streitpunkt ist der Wegfall der Grundmandatsklausel: Diese hatte Parteien mit mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen bislang den Einzug in den Bundestag auch dann garantiert, wenn sie nicht über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind. Zu tragen kam dies beispielsweise im Fall der Linken bei der letzten Bundestagswahl, aber auch die CSU und die FDP könnten künftig um den Einzug in den Bundestag fürchten müssen.

Die Union hatte als Gegenentwurf zu der Wahlrechtsreform unter anderem ein sogenanntes “Grabenwahlrecht” vorgeschlagen. Erst- und Zweitstimme würden dabei getrennt betrachtet werden. Der Vorschlag stieß bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien auf Gegenwind, weil sie darin eine deutliche Bevorteilung zugunsten der Union witterten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frank-Walter Steinmeier an 13.02.2022

Steinmeier unterzeichnet Wahlrechtsreform – Union will klagen

Zusammenfassung

  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigt neues Wahlrecht aus
  • Union plant, dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen
  • Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei kritisiert Gesetz als “Wahlrecht der betrogenen Wähler”
  • Wahlrechtsreform sieht Konzentration auf Verhältniswahlrecht vor und Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten
  • Regierungskoalition will Anwachsen des Parlaments verhindern
  • Neuregelung könnte dazu führen, dass Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen
  • Wegfall der Grundmandatsklausel bedeutet, Parteien müssen Fünf-Prozent-Hürde erreichen
  • Union schlägt “Grabenwahlrecht” als Gegenentwurf vor, stößt aber auf Gegenwind

Fazit

Die CDU/CSU-Fraktion plant, gegen das neue Wahlrecht, das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt wurde, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition sieht eine Konzentration auf das Verhältniswahlrecht vor und soll Überhang- und Ausgleichsmandate abschaffen. Die Unionsfraktion kritisiert das Gesetz als “Wahlrecht der betrogenen Wähler” und befürchtet einen Anstieg der Politikverdrossenheit. Ein weiterer Streitpunkt ist der Wegfall der Grundmandatsklausel, der Parteien wie die , die CSU und die FDP den Einzug in den Bundestag erschweren könnte.

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