EU-Agentur für Asyl ernennt ersten Grundrechtsbeauftragten

  • Verwaltungsrat der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ernennt François Deleu zum ersten Grundrechtsbeauftragten
  • Deleu soll unabhängig arbeiten und dem Verwaltungsrat Bericht erstatten
  • Neue Funktion beinhaltet Vorschlag für eine Grundrechtsstrategie und Umsetzung des Beschwerdeverfahrens der Agentur
  • Verfahren richtet sich an Personen, deren Grundrechte durch operative Tätigkeit der Agentur verletzt worden sein könnten
  • Einrichtung des Postens wurde 2021 beschlossen
  • Deleu war zuvor im Büro für demokratische Institutionen und der OSZE tätig

Valetta () – Der Verwaltungsrat der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat François Deleu zum ersten Grundrechtsbeauftragten der Agentur ernannt. Das teilte die Asylagentur am Dienstag mit.


Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben soll Deleu unabhängig arbeiten und dem Verwaltungsrat Bericht erstatten. In seiner neuen Funktion soll Deleu der Agentur einen Vorschlag für eine Grundrechtsstrategie unterbreiten und auch für die Umsetzung des Beschwerdeverfahrens der Agentur verantwortlich sein, sobald dieses eingerichtet ist. Das Verfahren richtet sich an Personen, deren Grundrechte durch eine an der operativen Tätigkeit der Agentur beteiligte Person verletzt worden sein könnten. Der Grundrechtsbeauftragte soll dann die Zulässigkeit der Beschwerden zu prüfen und für die Weiterverfolgung sorgen.

Die Einrichtung des Postens war 2021 beschlossen worden. Deleu war zuvor im Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE für die Koordination zur Verhinderung von Hassverbrechen zuständig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: auf der Balkanroute

EU-Agentur für Asyl ernennt ersten Grundrechtsbeauftragten

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