Söder schließt Listenverbindung mit CDU für Bundestagswahl aus

München () – Angesichts des neuen Bundestagswahlrechts schließt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), eine Listenverbindung mit der CDU aus. Es sei “eine Unverschämtheit”, dass die Mehrheit im darüber entscheiden wolle, wie sich Oppositionsparteien organisierten, sagte Söder der “Süddeutschen Zeitung” (Samstagausgabe).

“Das ist übergriffig und mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar.” Das Verfassungsgericht habe bereits 1990 solche Verbindungen für unzulässig erklärt. Auch eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auf eine Vier-Prozent-Hürde, die den Verbleib der CSU im Bundestag sichern würde, lehnt Söder ab. Er fordert die Ampelkoalition stattdessen auf, die Reform des Wahlrechts zurückzunehmen.

“Die Ampel muss dieses Wahlrecht ganz zurücknehmen, Korrekturen reichen nicht.” Der bayerische Ministerpräsident übte scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung in Berlin, die mit dem Abschaffen der Grundmandatsklausel das Wahlrecht “politisch instrumentalisiert” habe. Um sich ihre Mehrheit zu sichern, habe die Regierung zwei von drei Oppositionsparteien in ihren Grundfesten benachteiligt. “Die Ampel hat sich an der politischen Kultur versündigt”, so Söder mit Blick auf die CSU und die Linkspartei, deren Verbleib im Parlament durch die Reform infrage stehen würde.

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Die Unionsparteien hatten zuvor einen Wahlrechtsvorschlag vorgelegt, wonach die Union bei der letzten deutlich mehr Sitze bekommen hätte und die nicht mehr im Bundestag vertreten wäre. Die bayerische Staatsregierung wird Söder zufolge vor dem Bundesverfassungsgericht in gegen die Wahlrechtsreform der Ampelregierung klagen. Er sagte, dass sein bayerischer Koalitionspartner, die Freien Wähler, einer solchen Klage zugestimmt habe. Prozessbeauftragter der Staatsregierung soll Professor Markus Möstl von der Universität Bayreuth sein.

Die CSU will zusätzlich Professor Kyrill Schwarz von der Universität beauftragen.

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