Krank Autofahren – was sagt der Gesetzgeber?

Hohes Fieber, Schnupfen, tränende Augen – wen die Erkältung erwischt hat, der gehört nicht hinter das Steuer eines Autos. Aber was ist, wenn die Augen und die Ohren immer schlechter funktionieren? Ist es erlaubt, mit einer oder mit Diabetes am Straßenverkehr teilzunehmen? Sind alle, die krank Autofahren, auch gleich fahruntüchtig? Wer trinkt oder Drogen nimmt und Auto fährt, verliert eventuell seinen Führerschein, aber wie sieht es bei Krankheiten aus?

Wann ist das Fahren noch erlaubt?

Nicht jeder, der schlecht sieht oder hört, muss auch sein Auto stehen lassen und seinen Führerschein abgeben. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen davon aus, dass eine oder ein Hörgerät getragen werden und dass der Autofahrer in ärztlicher Behandlung ist. Erlaubt ist das Autofahren auch mit einer Erkrankung des Herzens und der Gefäße, mit Diabetes und einer Erkrankung des Nervensystems. Ebenfalls keine Rolle spielt das Alter, vorausgesetzt, es gibt keine Ausfallerscheinungen.

Wer darf nicht mehr hinters Steuer?

Krank Autofahren ist nicht nur bei akuten Erkrankungen eine Gefahr, auch wer hochgradig schwerhörig ist, darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Das Gleiche gilt für alle, die Probleme mit dem Gleichgewicht haben und unter Herzrhythmusstörungen leiden. Hier besteht immer die Gefahr, dass die Autofahrer phasenweise das Bewusstsein verlieren. Ein Fahrverbot besteht ebenfalls bei einer schweren Niereninsuffizienz und bei Epilepsie. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Falls es ein Jahr lang zu keinem Anfall gekommen ist und der Betroffene in ärztlicher Behandlung ist, dann ist das Fahren eines Autos erlaubt.

Seelische Erkrankungen

Krank Autofahren meint nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch seelische Erkrankungen. Fahren dürfen diejenigen, bei denen eine Psychose abgeklungen ist und die eine geistige Behinderung haben, ohne dass eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Ebenfalls wieder ans Steuer setzen darf sich jeder, wenn eine manische Phase abgeklungen ist oder wenn eine schwere Depression vorliegt, die bereits wieder abklingt. Wenn das Urteilsvermögen nicht beeinträchtigt ist, dürfen sogar , die an einer schizophrenen, aber nicht akuten Psychose leiden, sich ans Steuer setzen. Alte Menschen, die dement sind oder unter altersbedingten schweren Veränderungen der Persönlichkeit leiden, dürfen nicht mehr Autofahren. Genauso verboten ist das Fahren in akuten manischen Phasen sowie bei Psychosen.

Harte Strafen und hohe Kosten

Alle, die krank Autofahren und in einen Unfall verwickelt werden, müssen mit harten Strafen rechnen. Hohe Geldstrafen, der Entzug des Führerscheins und Ärger mit der Versicherung können die Folgen sein. Nicht selten gibt es dazu noch ein gerichtliches Nachspiel. Falls sich herausstellt, dass der Autofahrer trotz seiner Krankheit gefahren ist und dass es bei einem Unfall zu Personenschäden kam, dann wird dies als grob fahrlässig behandelt. In diesem Fall kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt und der Unfallverursacher auf den kompletten Kosten sitzenbleibt.

Fazit zu Krank Autofahren

In der Fahrerlaubnis-Verordnung Paragraf 2 heißt es: „Wer sich infolge körperlicher und geistiger nicht sicher im bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Diese Aussage ist allerdings wenig konkret und kann nicht so einfach umgesetzt werden. Der Autofahrer ist nämlich nicht dazu verpflichtet, die Behörden darüber zu informieren, welche Beeinträchtigungen er hat. Viele merken gar nicht, dass sie nicht mehr fahren dürfen, andere ignorieren es einfach.

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Krank Autofahren – was sagt der Gesetzgeber?

Ulrike Dietz