Die Abrechnung der Nebenkosten und ihre Fehler

Die nächste Abrechnung der wird für sehr viele Mieter mit ein Schock werden. Die steigenden Kosten für machen aus der Nebenkostenabrechnung für viele so etwas wie eine zweite Miete. Aktuell lohnt es sich, besonders auf die Betriebskosten einen sorgfältigen Blick zu werfen. An vielen Stellen gibt es Fehler, und sie zu finden, hilft dabei, bares zu sparen.

Wann kommt die Abrechnung der Nebenkosten?

Wenn die Nebenkostenabrechnung ins flattert, sorgt sie immer wieder für Gesprächsstoff. In der Regel liegt der Termin zwischen und Juni, allerdings hat der Vermieter immer ein Jahr lang Zeit, um die Abrechnung der Nebenkosten an seine Mieter zu verschicken. Die Abrechnung für dieses Jahr muss also bis spätestens zum 31. Dezember 2022 zugestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann sind keine Nebenkosten mehr fällig. Falls der Vermieter sie trotzdem noch einfordert, können sich die Mieter mithilfe eines Musterbriefs wehren. Falls der Vermieter für die rechtzeitige Zustellung nicht verantwortlich ist, weil der Brief vielleicht bei der Post liegengeblieben ist, dann sollte sie angefordert werden. In diesem Fall kann es sein, dass die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch waren.

Schritt für Schritt überprüfen

Nicht selten lohnt es sich, die Abrechnung der Nebenkosten sehr penibel zu überprüfen, da es vielfach Formfehler gibt.

Worauf müssen Mieter besonders achten?

  • Der Vermieter muss die Adresse, das Objekt und den Absender angeben.
  • Er muss den genauen Abrechnungszeitpunkt angeben.
  • Der Mieter muss nachvollziehen können, beispielsweise anhand eines Verteilerschlüssels, wie sich die Kosten für die einzelnen Mieter zusammensetzen. Nicht fehlen dürfen zudem bereits geleistete Vorauszahlungen.

Leider gibt es kein Formblatt für die Nebenkostenabrechnung, daher muss sich jeder Mieter die Mühe machen und seine Abrechnung genau anschauen.

Welche inhaltlichen Fehler gibt es?

Deutlich schwieriger aufzuspüren sind inhaltliche Fehler, die in einer Nebenkostenabrechnung auftauchen können. Der Vermieter darf noch lange nicht alles auf seine Mieter umlegen. Welche Posten aber umlagefähig sind, können die Mieter in der Betriebskostenverordnung nachlesen. 17 unterschiedliche Posten sind dort aufgelistet, die alle in der Nebenkostenabrechnung auftauchen können. Konto- und Bankgebühren beispielsweise, sowie Reparatur- und Verwaltungskosten, dürfen aber kein Teil der Abrechnung sein.

Worauf müssen Mieter noch achten?

Ein besonderer Posten sind die „sonstigen Kosten“. Dieser Posten sollte mit den Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre verglichen werden. Sollte es dabei auffällige Abweichungen geben, dann stimmt etwas nicht. Ein Blick in den Mietvertrag kann hier weiterhelfen. Der Verteilerschlüssel und die Vorauszahlungen sollten ebenfalls sorgfältig kontrolliert werden. Hier gilt es zu prüfen, ob der Verteilerschlüssel stimmt und ob die Vorauszahlungen berücksichtigt wurden.

Fazit zur Abrechnung der Nebenkosten

Wer einen Fehler in seiner Nebenkostenabrechnung entdeckt, sollte nicht gleich in seiner ersten Wut den Vermieter anrufen. Besser ist es, in aller Ruhe nachzufragen, was es mit dem einen oder anderen Posten auf sich hat. Der Mieter hat das Recht, Belege einzusehen, so muss ihm der Vermieter auf Wunsch auch die Rechnungen für Reparaturen zeigen. Geht es um konkrete Einwände, dann sollte der Vermieter schriftlich kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten werden. Kommt es zu keiner Einigung, dann kann ein Anwalt weiterhelfen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Gerichtliche Auseinandersetzungen erfordern allerdings viel Zeit und noch mehr Geduld.

Bild: @ depositphotos.com / Elnur_

Die Abrechnung der Nebenkosten und ihre Fehler

Ulrike Dietz