Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt oder verboten?

Mit dem Rad zu fahren ist im Trend, das Telefonieren mit dem Smartphone ebenfalls, aber ist beides zusammen eigentlich erlaubt? Telefonieren und gleichzeitig Autofahren ist nur erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung vorhanden ist, wer mit dem am Ohr erwischt wird, muss ein Buß zahlen. Auf dem Fahrrad zu telefonieren, ist doppelt gefährlich, denn es bleibt nur eine Hand, um den Lenker festzuhalten, außerdem wird damit die Konzentration im Straßenverkehr gefährdet.

Telefonieren auf dem Fahrrad – das sagt das Gesetz

Nach dem deutschen Bußgeldkatalog ist das Telefonieren auf dem Fahrrad ohne eine Freisprecheinrichtung verboten. Wer dabei erwischt wird, muss 55 Bußgeld zahlen. Damit ist das Bußgeld geringer als das Telefonieren im ohne die Freisprechanlage. Der Begriff Benutzung wird hier genau definiert, denn neben dem Telefonieren auf dem Fahrrad ist auch das Tippen einer SMS nicht erlaubt. Selbst wer das Smartphone nur in der Hand hält, um damit beispielsweise in einer fremden Stadt zu navigieren, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Keine Punkte in Flensburg

Wer beim Telefonieren auf dem Fahrrad erwischt wird, muss zwar das Bußgeld bezahlen, ist aber im Grunde kein echter Verkehrssünder. Das Bußgeld, was in diesem Fall verhängt wird, hat weder Auswirkungen auf den Führerschein, noch gibt es Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Selbst wenn es keine weitreichenden Folgen hat, ist es besser, sich als Radfahrer entsprechend auszurüsten, denn selbst bei den Freisprechanlagen gibt es einiges zu beachten.

Auf dem Rad richtig telefonieren

Wer während einer Fahrt mit dem Fahrrad nicht auf sein Smartphone verzichten kann, muss bei der Freisprecheinrichtung einige wichtige Aspekte beachten. So sollte das Handy mit der Hilfe einer Halterung am Lenker fixiert werden, das Gespräch selbst wird mit Kopfhörern über ein integriertes Mikrofon geführt. Die Kopfhörer sind dabei über Bluetooth mit dem Smartphone verbunden. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass die Kopfhörer nicht zu groß sind und die Ohren zu stark abdecken. Alle für den Straßenverkehr relevanten Geräusche, wie beispielsweise das Martinshorn eines Rettungswagens, müssen noch deutlich wahrgenommen werden.

Mit oder ohne Kabel?

Wer sich für eine Freisprechanlage mit einem Kabel zwischen dem Smartphone und dem Kopfhörer entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass das Kabel nicht zu kurz ist. Der Kopf muss während der Fahrt stets alle Bewegungen nachvollziehen können, um so die Verkehrslage ständig im Blick zu haben. Eine bessere Wahl sind Systeme, die ganz ohne Kabel auskommen. Auf dem Markt werden inzwischen Entertainment- und Kommunikationssysteme angeboten, die nicht nur die Gespräche mit dem eigenen Handy über Bluetooth ermöglichen, sondern zudem eine Kommunikation mit anderen Radfahrern möglich machen, die das gleiche System verwenden und nicht weit entfernt sind.

Fazit zum Telefonieren auf dem Fahrrad

Die ideale Position eines ist immer in einer Halterung auf dem Lenker und nicht zwischen Schulter und Ohr. Mit dem Smartphone in Sichtweite kann der Fahrer besser navigieren und es ist sicher vor einem Sturz geschützt. Eine optimale moderne Halterung hat zudem einen Schutz vor Regen und Schnee, ohne dass die Elemente für die Bedienung dabei abgedeckt sind oder dass der Touchscreen nicht mehr funktioniert. Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung nur erlaubt ist, wenn es keine Beeinträchtigung darstellt.

Bild: @ depositphotos.com / lzf

Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt oder verboten?

Ulrike Dietz