EU-Staaten einigen sich auf Flüchtlingsverteilung und Grenzverfahren

Luxemburg () – Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Asylpolitik geeinigt. Das teilte die amtierende schwedische Ratspräsidentschaft am Donnerstagabend mit.


Die beiden Verordnungen, zu denen Einigungen erzielt wurden, seien die “Hauptpfeiler der Reform des EU-Asylsystems” und “der zu einem guten Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität”, so die Ratspräsidentschaft. Die Beschlüsse sehen neben Grenzverfahren für einen Teil der Asylsuchenden auch ein System vor, nach dem Flüchtlinge in verteilt werden sollen. Laut der schwedischen Migrationsministerin Malmer Stenergard sollen die Mitgliedstaaten die haben, “zwischen verschiedenen Solidaritätsbeiträgen zu wählen, die gleichwertig sind”. So sollen Mitgliedsstaaten anstatt der Aufnahme eines Flüchtlings nach einem Verteilungsschlüssel auch einen finanziellen Beitrag leisten können.

Die Höhe soll die EU-Kommission festlegen, im Raum stehen 20.000 Euro. Denjenigen Mitgliedstaaten, die am stärksten dem “Migrationsdruck” ausgesetzt seien, soll so eine gemeinsame Unterstützung geboten werden, sagte Stenergard. Dies komme langfristig allen Staaten zugute, weil so die Sekundärbewegungen reduziert werden könnten. Der zweite Teil der Vereinbarung sieht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor.

Diese sollen für Flüchtlinge gelten, die aus Ländern kommen, für die bislang die Anerkennungsquote unter 20 Prozent lag. “Wir haben einen Kompromiss gefunden, der schnelle, weite und effiziente Verfahren für Antragsteller gewährleistet, die höchstwahrscheinlich keinen internationalen Schutz benötigen, und gleichzeitig sicherstellt, dass diese Aufgabe die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen nicht überlastet”, so Stenergard. “Die Grenzverfahren werden eine rasche Prüfung von Asylanträgen ermöglichen, die von Staatsangehörigen mit niedrigen Anerkennungsquoten an der Außengrenze gestellt werden, und sie werden dazu beitragen, diejenigen, die kein auf Aufenthalt in der Union haben, rasch zurückzuschicken.” Die Kommissarin für Inneres der Europäischen Union, Ylva Johansson, lobte die Einigung im Rat.

“Ich denke, dass dies heute ein wirklich wichtiger Tag ist. Natürlich wissen wir alle, dass wir noch den Trilog durchführen müssen und dass wir noch einige andere Dinge finalisieren müssen, aber ich denke, es ist ein Moment, um heute über diese historische Sache nachzudenken.” Die Einigung habe Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten aufgebaut, so Johansson. Der Rat und das Europäische müssen im nächsten Schritt über die beiden Rechtsakte verhandeln, bevor sie offiziell beschlossen werden können.

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Bildhinweis: EU-Fahne

EU-Staaten einigen sich auf Flüchtlingsverteilung und Grenzverfahren

Zusammenfassung

  • EU-Innenminister einigen sich auf gemeinsame Asylpolitik
  • Reform des EU-Asylsystems als “Hauptpfeiler” und Schlüssel für Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität
  • Grenzverfahren für Asylsuchende und Flüchtlingsverteilungssystem als Kernbestandteile
  • Option für Mitgliedstaaten, finanziellen Beitrag statt Flüchtlingsaufnahme zu leisten
  • Mögliche Höhe des Beitrags: 20.000 Euro
  • Asylverfahren an EU-Außengrenzen für Flüchtlinge aus Ländern mit Anerkennungsquote unter 20 Prozent
  • EU-Kommissarin Ylva Johansson lobt Einigung
  • Rat und Europäisches Parlament müssen noch über Rechtsakte verhandeln

Fazit

Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Asylpolitik geeinigt. Diese sieht Grenzverfahren für einen Teil der Asylsuchenden und ein System zur Verteilung der Flüchtlinge in Europa vor. Mitgliedstaaten können anstatt der Aufnahme eines Flüchtlings nach einem Verteilungsschlüssel auch einen finanziellen Beitrag zahlen, dessen Höhe von der EU-Kommission festgelegt wird. Die neue Regelung soll Mitgliedstaaten, die unter starkem “Migrationsdruck” stehen, gemeinsame Unterstützung bieten und allen Staaten langfristig zugutekommen durch die Reduzierung von Sekundärbewegungen.

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