Baerbock verteidigt Asylverfahren an EU-Außengrenzen

Berlin () – Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat die Einigung im Ministerrat der Europäischen Union auf eine Reform des Asyl-Regimes verteidigt. “Der Kompromiss ist ganz und gar kein einfacher”, sagte Baerbock.


Zur Ehrlichkeit gehöre, dass die Reform anders aussähe, wenn die Bundesregierung sie alleine hätte beschließen können. “Wer meint, dieser Kompromiss ist nicht akzeptabel, der nimmt für die in Kauf, dass niemand mehr verteilt wird. Dass Familien und Kinder aus Syrien oder aus Afghanistan, die vor , Folter und schwersten Menschenrechtsverletzungen geflohen sind, ewig und ohne Perspektive an der Außengrenze festhängen”, so die Grünenpolitikerin. “Ein Nein oder eine Enthaltung Deutschlands zu der Reform hätte mehr Leid, nicht weniger bedeutet.”

Der bittere Teil des Kompromisses seien die Grenzverfahren an der Außengrenze für aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. Ohne diese Grenzverfahren hätte sich niemand außer an dem Verteilmechanismus beteiligt, glaubt die Außenministerin. Die Bundesregierung habe dafür gesorgt, dass die Grenzverfahren nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten gelten. “Für den Großteil der Geflüchteten, die an der Außengrenze ankommen – also Syrer, Afghaninnen, Iraker – gelten diese nicht”, sagte Baerbock.

Man habe “hart dafür gekämpft, Kinder und ihre Familien auszunehmen, leider ziemlich alleine”. Gut sei, dass unbegleitete Minderjährige von Grenzverfahren ausgenommen seien. “Nicht gut ist, dass es keine pauschalen Ausnahmen von Familien gibt. Aber es greifen besondere Schutzregeln – insbesondere nach der Kinderrechtskonvention”, sagte die Grünenpolitikerin.

“Hätte Deutschland heute unter anderem mit Ungarn und Polen gegen den Kompromiss gestimmt, wäre eine gemeinsame europäische solidarische Asylpolitik auf Jahre tot. Und stattdessen hätten all jene, die ohnehin nationale Mauern in Europa wieder hochziehen wollen, einen Freifahrtschein.” Diese Entscheidung sei “seit Jahren überfällig” gewesen, um zu verhindern, “dass es wieder zu Zuständen an den EU-Außengrenzen wie in Moria kommt und dass Europa auseinanderfliegt”, sagte Baerbock. “Sie schafft eine Perspektive, das unsägliche Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden. Mit der heutigen Einigung soll es nun erstmalig eine Registrierung aller Geflüchteten und eine auf Dauer angelegte, verbindliche Lösung für einen Solidaritäts- und Verteilmechanismus geben.”

Nachdem die EU-Staaten sich nun auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, geht das Gesetzesvorhaben in das sogenannte “Trilog-Verfahren”, in dem Rat und EU- miteinander verhandeln.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Annalena Baerbock

Baerbock verteidigt Asylverfahren an EU-Außengrenzen

Zusammenfassung

  • Außenministerin Annalena Baerbock verteidigt Einigung im Ministerrat der EU auf Reform des Asyl-Regimes
  • Reform sähe anders aus, wenn die Bundesregierung sie alleine hätte beschließen können
  • Bitterer Teil des Kompromisses: Grenzverfahren an der Außengrenze für Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote
  • Bundesregierung sorgt dafür, dass Grenzverfahren nur für kleinen Teil der Geflüchteten gelten
  • Unbegleitete Minderjährige von Grenzverfahren ausgenommen, besondere Schutzregeln für Familien
  • Einigung schafft Perspektive, das Leid an EU-Außengrenzen zu beenden und verbindlichen Solidaritäts- und Verteilmechanismus zu schaffen
  • Nach Einigung der EU-Staaten geht Gesetzesvorhaben ins “Trilog-Verfahren” mit Rat und EU-Parlament

Fazit

Außenministerin Annalena Baerbock verteidigt den Kompromiss zur Reform des Asyl-Regimes in der EU und betont, dass dieser eine Perspektive schafft, “das unsägliche Leid an den EU-Außengrenzen zu beenden”. Baerbock erklärt, dass ohne die Bundesregierung die Grenzverfahren nur für einen kleinen Teil der Geflüchteten gelten und dass der Großteil von ihnen, wie Syrer, Afghanen und Iraker, von diesen nicht betroffen ist. Trotzdem räumt sie ein, dass es keine pauschalen Ausnahmen von Familien gibt, sondern nur besondere Schutzregeln nach der Kinderrechtskonvention.

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