Pilotenstreik – Welche Rechte haben Fluggäste?

Ein Pilotenstreik, wie aktuell bei Lufthansa, Eurowings und anderen , kann Passagiere verunsichern, weil sich Flüge verspäten und einen geplanten Urlaub verderben können. Betroffene Fluggäste haben bei einem Streik der Piloten jedoch bestimmte Rechte. Auf der Internetseite der jeweiligen Airline können sich Passagiere informieren, ob ihr gebuchter Flug eventuell bestreikt wird. Die Lufthansa bietet kostenlose Stornierungen an und Flüge lassen sich innerhalb des gebuchten Originaltarifs umbuchen. Das Flugticket muss vor dem 21. November 2016 ausgestellt worden sein und der neue Reisetermin vor dem 1. März 2017 gebucht werden. Wenn das Flugticket über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, muss sich der Kunde in diesem Fall direkt an das Unternehmen wenden.

Rechte der Fluggäste bei einem Pilotenstreik

Generell muss eine Airline ihren Fluggästen bei einem Pilotenstreik eine alternative Beförderung anbieten. Möglich ist eine Umbuchung auf einen anderen Flug, wenn Flugzeuge streikbedingt ausfallen oder die Verspätungen erheblich sind. Wenn das Reiseziel auch per Bus oder Bahn erreicht werden kann, ist die Fluggesellschaft in diesem Fall verpflichtet, den betroffenen Passagieren diese Reisealternativen anzubieten.

Sollte der Flug sich nur um ein paar Stunden verspäten, haben Passagiere die , auf die Wiederaufnahme des Flugbetriebs zu warten. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden haben Kunden das Recht, ihr Ticket zurückzugeben und sie erhalten eine Erstattung des gezahlten Ticketpreises. Ein Anspruch auf Verpflegung haben Kunden bei einer Verschiebung des Fluges, die je nach Dauer der Verspätung und Streckenlänge unterschiedlich ausfallen kann. Die Betreuungsleistungen sind und , wofür sie Gutscheine erhalten. Bei einer Verschiebung um einen Tag muss die Airline bzw. der Reiseveranstalter die Übernachtungskosten für ein Hotel übernehmen.

Kein Recht auf Entschädigung

Eine Entschädigung erhalten Passagiere nach der aktuellen Rechtsprechung nicht, weil es sich bei einem Pilotenstreik um einen Fall höherer Gewalt handelt. Sollte die Airline einen betroffenen bei der Umbuchung in die erste Klasse gesetzt haben, so muss der Kunde dafür nicht den Aufpreis zahlen.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist es der Airline untersagt, bei einer Höherstufung einen Aufpreis zu berechnen. Bei einem Abflug von bzw. der Ankunft auf einem anderen Flughafen als auf dem gebuchten Ticket haben betroffene Kunden das Recht auf eine von der Fluggesellschaft bezahlte Beförderung.

Bild: © Depositphotos.com / Ai825

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Flug wegen eines Pilotenstreiks ausfällt?

Die Airline ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung anzubieten oder Sie auf einen anderen Flug umzubuchen.

Habe ich Anspruch auf eine Erstattung, wenn mein Flug über fünf Stunden verspätet ist?

Ja, Sie können Ihr Ticket zurückgeben und erhalten eine Erstattung des gezahlten Ticketpreises.

Welche Verpflegung steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Bei einer Verspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung, die je nach Dauer der Verspätung und Streckenlänge unterschiedlich ausfallen kann.

Muss die Airline Übernachtungskosten übernehmen, wenn mein Flug einen Tag verspätet ist?

Ja, die Airline oder der Reiseveranstalter muss die Übernachtungskosten für ein Hotel übernehmen.

Erhalte ich eine Entschädigung bei einem Pilotenstreik?

Nein, eine Entschädigung ist nicht möglich, da es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt.

Kann ich meinen Flug kostenlos stornieren, wenn er von einem Streik betroffen ist?

Ja, die Lufthansa bietet kostenlose Stornierungen für betroffene Flüge an.

Was muss ich tun, wenn ich über einen Reiseveranstalter gebucht habe?

In diesem Fall müssen Sie sich direkt an den Reiseveranstalter wenden, um Ihre Optionen zu klären.

Habe ich Anspruch auf eine Höherstufung ohne Aufpreis, wenn ich umgebucht werde?

Ja, bei einer Höherstufung in die erste Klasse darf die Airline keinen Aufpreis verlangen.

Wie erfahre ich, ob mein Flug von einem Streik betroffen ist?

Sie können sich auf der Internetseite der jeweiligen Airline informieren, ob Ihr gebuchter Flug eventuell bestreikt wird.

Was passiert, wenn ich auf einen anderen Flughafen umgebucht werde?

In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine von der Airline bezahlte Beförderung zum ursprünglichen Zielort.

Andreas Krämer