Wo beim Online-Dating die Gebührenfalle lauert

Noch nie war es augenscheinlich so einfach, einen , einen One-Night-Stand oder die ganz große fürs Leben zu finden, wie im heutigen digitalen Zeitalter. Online-Partnervermittlungen schießen wie die berühmten Pilze aus dem Boden und jede von ihnen verspricht das große Glück. Meist geht es dabei allerdings nur um das große Geld, wie jetzt auch die Mitglieder einer bekannten Online-Dating Plattform erfahren mussten.

Wer sich abmeldet, muss zahlen

Umsonst gibt es die leider nicht, wer seine Chance bei der Partnerwahl erhöhen möchte, der muss mitunter sehr tief in die Tasche greifen. Wer jedoch die Mitgliedschaft widerrufen will, der wird noch einmal zur Kasse gebeten und das nicht zu knapp. Auch die Mitgliedschaft der Online-Plattform „Parship“ ist mit Kosten verbunden und wer seine Mitgliedschaft widerrufen möchte, der kann das tun, allerdings erst, nachdem knapp 400,- bezahlt worden sind. Ein Mitglied, das von der Partnerbörse enttäuscht war und daher von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollte, erlebte eine böse Überraschung, denn „Parship“ wollte plötzlich 393,- Euro von ihm haben. Der Mann zog vor Gericht und machte damit das Geschäftsgebaren der Online-Partnervermittlung publik.

400 Euro Gebühren für zwei Wochen

Zwei Wochen versuchte der Mann sein Glück auf der Online-Datingseite, aber es kam nur zu neun Kontakten. Da offenbar nicht die Richtige dabei war, nutzte er das gesetzliche Widerspruchsrecht und wollte von „Parship“ seinen bereits gezahlte Jahresbeitrag von 523,95 Euro zurückhaben. Zu seiner Verwunderung zahlte das Dating-Portal aber nur 130,99 Euro zurück und behielt die restlichen 392,96 Euro als sogenannten Wertersatz ein. Dieser Werteinsatz ist im Grunde nichts anderes als eine Gebühr, die den Online-Dienstleistern eine Garantie bieten soll, damit sie nicht umsonst gearbeitet haben. Auch den Begriff Kontakte legt „Parship“ ein wenig anders aus als seine Mitglieder, denn selbst wenn ein Mitglied eine Absage von einem anderen Nutzer bekommt, dann handelt es sich nach der Auffassung von „Parship“ bereits um einen zustande gekommenen Kontakt.

Erfolgreich gewehrt

Für die und auch für Rechtsexperten sind die Gebühren oder der Wertersatz viel zu hoch und sie haben eine Liste mit Urteilen aufgelistet, in denen sich Kunden von „Parship“ erfolgreich gegen die Dating-Plattform gewehrt haben. Der Kunde will sich jetzt wehren, denn er fühlt sich betrogen. In den AGBs der Dating-Plattform steht unter den Folgen eines Widerrufs, dass ein angemessener Betrag gezahlt werden muss, von horrenden Gebühren war nicht die Rede.

Bild: © Depositphotos.com / AndreyPopov

Wo beim Online-Dating die Gebührenfalle lauert

Ulrike Dietz