#Google macht es möglich – private #Insolvenzdaten können eingesehen werden

Alle Insolvenzen in Deutschland werden veröffentlicht, aber jetzt sieht es so aus, als würden einige Internetdienste sich das zunutze machen. Einer dieser Dienste ist Google, denn in der Suchmaschine sind private Insolvenzdaten sehr einfach zu finden und es gibt schon Kritiker, die von einem „Schulden-Pranger“ sprechen. Nicht alle Opfer sind mit dieser zweifelhaften Geschäftspraktik einverstanden und jetzt hat sich ein Opfer mit Erfolg gegen die Veröffentlichung von privaten Insolvenzdaten gewehrt.

Von Diskretion keine Spur

Die Erfahrung, was passiert, wenn private Insolvenzdaten im Internet öffentlich gemacht werden, musste eine Kauffrau machen, die Privatinsolvenz beantragte. Sie hoffte natürlich auf eine diskrete Abwicklung, aber zu ihrem Leidwesen musste sie feststellen, dass sie dreimal auf verschiedenen Webseiten zu finden war, wenn sie ihren Namen bei Google eingegeben hat. Auf diesen Webseiten, wie zum Beispiel „Vorsichtpleite.de“, war nicht nur der vollständige Name, sondern auch das Geburtsdatum, der Tag, an dem die private Insolvenz angemeldet wurde, die genaue Summe der Schulden sowie das Aktenzeichen und ein Luftbild des Wohnorts zu sehen. Wie die betroffene Kauffrau, so fragen sich immer mehr Menschen, die in Geldnot sind, wie sie sich vor dieser dreisten Bloßstellung im Internet wehren können.

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Gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Insolvenzen öffentlich gemacht werden und das kann auch im Internet geschehen. Diese Veröffentlichung hat ihren Sinn, denn so haben alle, die mit einer bestimmten Firma ein Geschäft planen, die Möglichkeit, sich zu informieren, wie der Schuldenstand dieser Firma ist. Das gilt auch für private Insolvenzdaten, die von den Insolvenzgerichten unter Insolvenzbekanntmachungen.de nach Bundesland, Gericht und Registerart gebündelt werden. Diese Daten dürfen auch von anderen Webseiten öffentlich gemacht werden, wenn diese Veröffentlichung aber so aussieht wie bei der Kauffrau, dann ist das ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Das Ganze bekommt dann etwas von einem Pranger und die Einträge müssten eigentlich gelöscht werden. Leider scheitert dieses Vorhaben an der praktischen Umsetzbarkeit und das, obwohl die Betreiber dieser „Schulden-Pranger“ im Internet strengen Löschpflichten unterworfen sind.

Wie können private Insolvenzdaten gelöscht werden?

Private Insolvenzdaten, die im Internet veröffentlicht werden, dürfen nur für die Dauer von 14 Tagen uneingeschränkt zu finden sein und spätestens nach einem halben Jahr oder drei Jahre nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens müssen alle Einträge komplett gelöscht werden. Das klappt jedoch nicht immer, wie die App „Achtung Pleite“ beweist, die im Sommer des vergangenen Jahres für Schlagzeilen sorgte. Die App zeigte private Insolvenzdaten auf einer Deutschlandkarte und erst als der Datenschutz Druck machte, wurden die privaten Einträge gelöscht, Firmeninsolvenzen sind aber nach wie vor für alle sichtbar. Wer seinen Eintrag auf einer Internetseite löschen will, der kann das nur, wenn es auf der Seite auch ein Impressum gibt, aber das sucht man häufig vergebens. Bleibt die Möglichkeit, sich direkt an Google zu wenden und dort einen Löschantrag zu stellen, weil die persönlichen Rechte verletzt wurden.

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Das Löschen kann dauern

Die Kauffrau war mit dem Erlebnis des Löschantrags nicht zufrieden, denn die Plattform „Vorsichtpleite.de“ wurde zwar vom Netz genommen, aber ihren Namen, ihre Adresse und das Datum, an dem sie die Insolvenz angemeldet hat, kann sie nach wie vor im Internet finden, wenn sie ihren Namen bei Google eingibt. Sie will aber ganz aus der Trefferliste verschwinden und das kann sehr lange dauern. Es wurde erneut ein Löschantrag gestellt, aber den lehnte Google ab und will vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Die Webseiten, die von einem Webmaster entfernt werden, verschwinden eines Tages aus den klassischen Suchergebnissen, aber wann das der Fall ist, das kann keiner so genau sagen. Alles, was die Kauffrau jetzt noch tun kann, ist darauf zu warten, bis der Zwischenspeicher bei Google automatisch wieder überschrieben wird.

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Ulrike Dietz