Die Speisekarten der Lieferdienste, die Prospekte der Discounter und auch die Zeitung für den Stadtteil – das alles ist Werbung im Briefkasten, die die meisten Menschen stört. Millionen von deutschen Briefkästen sind jeden Tag überfüllt, aber diese unerwünschten Sendungen muss niemand so einfach hinnehmen. Es gibt Möglichkeiten, sich gegen die Werbung im Briefkasten zu wehren, aber leider ist das Bemühen oftmals vergeblich. Trotzdem sollte niemand resignieren, sondern die Optionen ausschöpfen, die zur Verfügung stehen, um sich zur Wehr zu setzen.
Eine unnötige Belastung für die Umwelt
Viele ärgern sich darüber, wenn sie nach Hause kommen und der Briefkasten überquillt. Die zahlreichen Prospekte und Werbeblättchen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine große Belastung für die Umwelt. Die meisten Bürger werfen die Prospekte ungelesen in die Altpapiertonne. Viele Menschen verärgert auch die Tatsache, dass viele der Zusteller beim Ausliefern nicht gerade freundlich sind. Den meisten Zusteller interessiert es nicht, dass vielleicht wichtige Dokumente im Briefkasten liegen, die nicht knicken sollten. Wie ist es möglich, die Werbung im Briefkasten zu verhindern? Eine Möglichkeit ist ein kleines Schild mit der Aufschrift „Keine Werbung“. Jeder, der einen Briefkasten hat, kann die Zustellung von Werbematerial untersagen. Der Aufkleber ist eine sogenannte Willensbekundung, keine Werbung mehr zu bekommen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil schon 1988 klar gestellt, dass Werber und Zusteller die Aufkleber akzeptieren müssen. Der Aufkleber muss aber am Briefkasten sein, an der Haustür allein reicht er nicht aus.
Zeitungen sind keine Werbung
Während mit einem entsprechenden Aufkleber die Werbung im Briefkasten verboten ist, Gratis-Zeitungen sind weiter erlaubt. Selbst wenn viele eine Menge Werbung enthalten, gelten sie nicht als Werbung. Sie enthalten einen redaktionellen Teil und das macht sie rechtlich gesehen zu einer Zeitung. Wer keine Zeitung mit Werbebeilagen möchte, muss sich auch in diesem Fall unmissverständlich äußern. Neben dem Aufkleber „Keine Werbung“ muss es einen zweiten Aufkleber geben. Auf diesem muss stehen, dass Anzeigen- und Wochenblätter ebenfalls nicht erwünscht sind. Aus rechtlicher Sicht ist der Aufkleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ eindeutig und gut verständlich.
Was tun bei unerwünschter Werbung im Briefkasten?
Nicht alle Zusteller achten auf die Aufkleber und werfen die Werbung trotzdem in den Briefkasten. Das muss niemand so einfach hinnehmen. Wer sich gegen die Werbung im Briefkasten wehren möchte, kontaktiert einfach die betreffende Firma oder den Zeitungsverlag. Bei der Beschwerde ist es sinnvoll, sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu berufen. Wichtig ist, deutlich zu sagen, dass eine weitere Zustellung nicht hingenommen wird. Die Verlage und Unternehmen haben die Pflicht, auf ihre Zusteller einzuwirken und den Willen der Bürger zu akzeptieren.
Wenn das alles nicht hilft, bleibt noch der juristische Weg, zum Beispiel einen Anwalt beauftragen, die Firma oder den Verlag abzumahnen, auch eine schriftliche, strafbewehrte Unterlassungserklärung ist jederzeit möglich. Bei einem solchen Klageverfahren sollte man jedoch immer den Kostenfaktor bedenken. Die Rechtslage ist eindeutig, aber das, was der Richter letztendlich urteilt, ist nicht absehbar. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich immer zweierlei Dinge, auf den Kosten sitzenbleiben will schließlich niemand.
Bild: @ depositphotos.com / germanopoli
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Ein einfacher Weg ist, einen Aufkleber mit der Aufschrift 'Keine Werbung' an Ihrem Briefkasten anzubringen. Dieser muss gut sichtbar sein, damit Zusteller ihn beachten. Nein, der Aufkleber muss direkt am Briefkasten angebracht sein, um rechtlich wirksam zu sein. Ja, kostenlose Zeitungen gelten rechtlich nicht als Werbung, da sie einen redaktionellen Teil enthalten. Sie sollten die betreffende Firma oder den Zeitungsverlag kontaktieren und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs verweisen, um Ihre Beschwerde zu äußern. Verwenden Sie zwei Aufkleber: einen für 'Keine Werbung' und einen weiteren für 'Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen'. In diesem Fall können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, indem Sie einen Anwalt beauftragen oder eine Unterlassungserklärung einreichen. Ja, es ist wichtig, sich zu wehren, da Unternehmen und Verlage verpflichtet sind, den Willen der Bürger zu respektieren. Der Bundesgerichtshof hat 1988 entschieden, dass Werber und Zusteller die Aufkleber akzeptieren müssen. Die Kosten können variieren, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die möglichen Ausgaben zu informieren. Erwähnen Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs und machen Sie deutlich, dass Sie keine weitere Zustellung akzeptieren werden.Häufige Fragen
Wie kann ich Werbung im Briefkasten verhindern?
Gilt ein Aufkleber an der Haustür auch für den Briefkasten?
Sind kostenlose Zeitungen von der Werbung im Briefkasten ausgeschlossen?
Was kann ich tun, wenn trotz Aufkleber Werbung im Briefkasten landet?
Wie kann ich sicherstellen, dass keine Werbung und keine Zeitungen mehr zugestellt werden?
Was passiert, wenn die Zusteller die Aufkleber ignorieren?
Ist es sinnvoll, gegen unerwünschte Werbung vorzugehen?
Was sind die rechtlichen Grundlagen für den Aufkleber 'Keine Werbung'?
Wie hoch sind die Kosten für rechtliche Schritte gegen unerwünschte Werbung?
Was sollte ich in meiner Beschwerde an die Firma oder den Verlag erwähnen?
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