So dreist zocken Betrüger verängstigte Bürger ab

Die Zahl der dreisten Betrüger, die harmlose Bürger in Angst und Schrecken versetzen, steigt stetig an. Diese Betrüger drohen mit Lohnpfändungen, mit dem Gerichtsvollzieher und sogar mit Haftbefehlen. Aber nicht nur Betrüger sorgen für Unruhe, auch seriöse Inkassofirmen machen den Bürgern immer mehr Druck und das mit dem Segen des höchsten deutschen Gerichts. Aber wie lassen sich die gefälschten Forderungen von den begründeten Forderungen unterscheiden?

Eine echte Plage

Falsche Abmahnungen von dubiosen Firmen, von seltsamen Anwälten und unseriösen Inkassobüros sind mittlerweile zu einer echten Plage geworden. Es vergeht kaum ein Monat, ohne dass in den Briefkästen überall im Land Zahlungsaufforderungen zu finden sind. Da sollen Bürger angeblich teure Porno-Seiten genutzt haben oder es gab angeblich ein illegales Streaming aus dem Internet. Die Betrüger drohen mit Lohnpfändungen und mit einem Eintrag bei der Schufa, mit einer Pfändung der Rentenansprüche und vor allem immer wieder mit Vollstreckungs- und Mahnverfahren. Viele fühlen sich durch diese Briefe so stark eingeschüchtert, dass sie die geforderten Beträge überweisen, selbst wenn sie nicht genau wissen, an wen und wofür sie bezahlen.

Wann sind die Androhungen zulässig?

Nicht nur Betrüger, sondern auch seriöse Inkassofirmen kündigen Haftbefehle oder den Besuch des Gerichtsvollziehers an. Das störte aber die Verbraucherzentrale in Bayern, die diese Praxis für überzogen hielt und bis zum Bundesgerichtshof ging. Die Richter in stellten jetzt klar: Die dürfen dermaßen drastisch drohen und Druck auf die Verbraucher ausüben. Wichtiger ist aber, wie der Bürger zwischen berechtigen und gefälschten Forderungen unterscheiden kann. Die meisten Verbraucher sind juristisch nicht bewandert. Daher lassen sie sich von den juristischen Formulierungen der Inkassoschreiben einschüchtern. Kaum jemand bleibt ruhig, wenn der Besuch eines Gerichtsvollziehers angekündigt wird oder wenn ein Haftbefehl droht.

Es wird noch schwieriger

Nach dem Urteil des BGH wird es für die Verbraucher leider nicht einfacher, im Gegenteil, es wird noch schwieriger, seriöse Forderungen von betrügerischen Absichten zu unterscheiden. Betrüger bauen immer einen enormen Druck auf, da sie schnell zu Geld kommen möchten. Eine beliebte Zielgruppe sind Senioren, die bei zahlreichen Gewinnspielen und beim Surfen im Internet allzu arglos ihre Adresse angeben. Die älteren Verbraucher sind es auch, die schnell zahlen, wenn sie Post von einem Betrüger bekommen. Die meisten kapitulieren und zahlen auch aus Scham, sie haben nicht mehr die Kraft, die Forderungen zu ignorieren. Das ist falsch, denn grundsätzlich muss keine Zahlungsaufforderung ungeprüft überwiesen werden.

Immer nachfragen

Nur wer kritische Fragen stellt, der kann Geld sparen und geht Betrügern nicht auf den Leim. Liegt eine Forderung im Briefkasten, dann heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren und nachschauen, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Ist es ein seriöses Inkassounternehmen, dann ist dieses gesetzlich dazu verpflichtet, beim ersten Kontakt mit dem Verbraucher den Grund der Forderung und auch den Auftraggeber klar zu benennen. Alle, die vielleicht nicht so genau wissen, warum und wem sie noch Geld schulden, sollten nach Erhalt der Forderung sofort das Inkassounternehmen anrufen. Nach diesem Anruf dürfte dann klar sein, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die amtliche Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de anzuklicken, um festzustellen, ob das Inkassounternehmen eine Zulassung in Deutschland hat. Ist die Forderung berechtigt, dann hat es keinen Sinn, sie zu ignorieren. Vielfach liegt dem Schreiben auch eine Vereinbarung bei, wie es möglich ist, die Schulden in Raten abzuzahlen.

Gefälschte Forderungen erkennen

Wie lassen sich echte und falsche Forderungen voneinander unterscheiden? Gibt es bestimmte Merkmale, die sicher darauf hinweisen, dass die Forderung von einem Betrüger kommt? Ein Unterscheidungsmerkmal besteht darin, dass die Verbraucher nicht wissen, wofür sie zahlen sollen. Betrüger verlangen oftmals Geld für irgendwelche Leistungen, die überhaupt nicht existieren. Mal geht es um nicht bestellte Waren oder um Verträge, die es nicht gibt. Auch der Gläubiger wird in den gefälschten Forderungen nicht benannt. Besonders auffällig ist jedoch: Die Geldbeträge sind nicht allzu hoch, manchmal geht nur um 30,- oder 50,- . Dieses Vorgehen hat Kalkül, denn viele Verbraucher denken bei kleinen Beträgen, dass sie lediglich vergessen haben, eine Rechnung zu bezahlen. Damit haben die Betrüger ihr Ziel erreicht und das Geld wird überwiesen.

Vorsicht vor übertriebenen Gebühren

Betrüger verlangen nicht selten übertrieben hohe Gebühren. Aus einer Forderung über 20,- Euro wird durch viele dubiose Gebühren eine Rechnung von über 100,- Euro. Wer sich weigert, diese seltsamen Gebühren zu zahlen, dem drohen zunächst Drohungen und dann Mahnungen. Ein Klassiker der Drohgebärden ist die Ankündigung eines sogenannten „Inkasso-Teams“. Dieses „Team“, so drohen die Betrüger, kommt in einem Kleintransporter, um die Wertgegenstände aus der Wohnung abzuholen. Diese Frechheit verängstigt viele Menschen so sehr, dass sie, ohne Fragen zu stellen, jeden Betrag überweisen. Beliebt ist auch die Masche, zunächst eine hohe Geldsumme zu verlangen, um dann eine schnelle Zahlung zu „belohnen“. Zahlt der Verbraucher innerhalb von drei Tagen, dann ist nur noch die Hälfte der ursprünglichen Summe fällig.

Betrüger aus dem Ausland

Vielfach sitzen die Drahtzieher der dreisten Betrugsmasche im Ausland, aber ihr Auftreten ist täuschend echt und kaum von seriösen deutschen Inkassounternehmen zu unterscheiden. Oft fälschen die Ganoven den Briefkopf eines echten Unternehmens und legen praktischerweise auch direkt eine bereits ausgefüllte Überweisung bei. Ob es sich dabei um einen Betrüger handelt, können Verbraucher schnell feststellen. Auf den Überweisungen stehen Kontoverbindungen in Bulgarien oder Rumänien. Solche Schreiben und Überweisungen sollten ohne Umwege sofort im Papierkorb landen. Wer ein solches Schreiben bekommt, der muss sich keine Sorgen machen, hier gibt es keinerlei rechtliche Handhabe.

Fazit

In Deutschland gibt es jedes Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden Euro an Außenständen. 22 Millionen Zahlungsaufforderungen gibt es pro Jahr und die Gläubiger haben entweder Schulden bei einem Energieversorger oder beim Versandhandel. Viele Menschen schulden ihrem Zahnarzt Geld oder sie haben die Miete nicht bezahlt, oft geht es auch um Schulden durch einen Überziehungskredit bei der Bank. Wer seine Rechnungen oder seine Raten nicht pünktlich bezahlt, der muss damit rechnen, dass er seine Gläubiger schnell Geld sehen wollen. Aber nicht nur Gläubiger verlangen von den Verbrauchern Geld, auch unseriöse Geschäftsmacher und skrupellose Betrüger möchten sich bereichern. Wem eine Forderung ins Haus flattert, der sollte die Nerven behalten und zunächst einmal genau nachdenken, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.

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So dreist zocken Betrüger verängstigte Bürger ab

Ulrike Dietz