Köln () – Die Stellplatzpflicht in Deutschland verteuert Neubauwohnungen mit Tiefgarage um zehn Prozent. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor.
Demnach berücksichtigen die sogenannten Stellplatzverordnungen nicht, ob die Bewohner den Stellplatz brauchen oder nicht. Bundesweit unterscheidet sich der Stellplatz-Bedarf erheblich: Ein durchschnittlicher Haushalt in einer deutschen Großstadt besitzt 0,8 Autos, auf dem Land dagegen 1,6 Pkw. Die kommunalen Stellplatzverordnungen unterscheiden aber in der Regel nicht nach Bedarf: Wer beispielsweise in München ein Mehrfamilienhaus baut, muss für jede Wohnung einen Stellplatz bauen, egal, wie groß diese ist und wie viele künftige Bewohner darin leben. Auch spielt es keine Rolle, wo die Wohnung liegt und ob die künftigen Bewohner deshalb ein Auto haben oder Einkäufe und Co. doch eher mit U-Bahn oder Lastenrad erledigen.
“Die Kommunen müssen sich bei ihren Vorschriften an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren”, sagte IW-Ökonom und Studienautor Philipp Deschermeier. “Mit der starren Vorschriftenflut tut sich niemand einen Gefallen.”
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Bildhinweis: | Autos (Archiv) |
Zusammenfassung
- Stellplatzpflicht in Deutschland verteuert Neubauwohnungen mit Tiefgarage um zehn Prozent
- Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, Stellplatzverordnungen berücksichtigen nicht den Bedarf der Bewohner
- Bundesweiter Stellplatz-Bedarf unterscheidet sich erheblich zwischen Stadt und Land
- Kommunen sollen sich bei Vorschriften an tatsächlichen Bedürfnissen orientieren
Fazit
Die Stellplatzpflicht in Deutschland führt zu einer Verteuerung von Neubauwohnungen mit Tiefgarage um zehn Prozent, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Stellplatzverordnungen berücksichtigen nicht, ob die Bewohner den Stellplatz benötigen oder nicht und sind für alle Wohnungen einheitlich, unabhängig von Größe und Lage.
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