Wohl kein Schadenersatz für Mobilfunkkonzerne bei Huawei-Bann

Berlin/Brüssel () – Sollte die Bundesregierung den Einsatz chinesischer IT-Technik im deutschen 5G-Mobilfunknetz einschränken, können die betroffenen Telekommunikationsanbieter wohl nicht mit Schadensersatz rechnen. Laut einem Bericht des “Handelsblatts” (Freitagsausgabe) begründete ein Ministeriumsvertreter dies kürzlich bei einer Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag mit der geltenden Rechtslage.


Diese sieht für den Fall der Untersagung von kritischen Komponenten keine Entschädigung für die Netzbetreiber vor. Auch die EU-Kommission lehnt Schadensersatzzahlungen ab, wie das “Handelsblatt” berichtet – auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Die Kommission verweist darauf, dass Netzanbieter, die ein vorausschauendes Risikomanagement betrieben haben, benachteiligt würden, wenn ihre Wettbewerber für Geschäftsbeziehungen zu “Hochrisiko-Anbietern” kompensiert würden. Seit dem Frühjahr prüft die oberste Cybersicherheitsbehörde BSI alle kritischen – also sicherheitsrelevanten – Teile der Anbieter Huawei und ZTE, die schon im verbaut sind.

Ende August soll die Prüfung abgeschlossen sein. Als wahrscheinlich gilt, dass den Netzanbietern eine Frist von mehreren Jahren gewährt wird, um bestimmte Komponenten auszutauschen. Mindestens einer der Netzbetreiber soll schon eine Schadenersatzklage gegen den Bund vorbereiten, heißt es weiter. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, befürwortet eine härtere Gangart gegen 5G-Zulieferer aus China.

Der Einschätzung von Verfassungsschützern, Huawei-Komponenten besser heute als morgen aus dem deutschen Mobilfunknetz auszubauen, “widerspreche ich überhaupt nicht”, sagte er. “Aus Datenschutzsicht kann es durchaus geboten sein, nicht-europäische Produkte mindestens aus Kernelementen des deutschen Mobilfunknetzes zu entfernen.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Handy-Sendemast (Archiv)

Wohl kein Schadenersatz für Mobilfunkkonzerne bei Huawei-Bann

Zusammenfassung

– Bundesregierung könnte chinesische IT-Technik im deutschen 5G-Mobilfunknetz einschränken
– Betroffene Telekommunikationsanbieter erwarten keine Schadensersatzzahlungen
– Geltende Rechtslage sieht keine Entschädigung für Netzbetreiber bei Untersagung von kritischen Komponenten vor
– EU-Kommission ebenfalls gegen Schadensersatzzahlungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
– Cybersicherheitsbehörde BSI prüft kritische Teile von Huawei und ZTE bereits
– Bundesbeauftragter für Datenschutz befürwortet härtere Gangart gegen 5G-Zulieferer aus China

Fazit

Die deutschen sollen keinen Schadensersatz erhalten, wenn sie gezwungen sind, des chinesischen Unternehmens Huawei aus ihren 5G-Netzen zu entfernen. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission lehnen diese aufgrund der geltenden Rechtslage und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ab. Das Bundesamt für in der Informationstechnik prüft derzeit alle sicherheitsrelevanten Teile der Anbieter Huawei und ZTE; die Prüfung soll Ende August abgeschlossen sein.

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