Gesundheitsversorgung in Deutschland
Berlin () – Nur eine Minderheit der Versicherten, die von ihrer Krankenkasse auf mögliche Gesundheitsrisiken hingewiesen werden, nimmt anschließend eine entsprechende Empfehlung in Anspruch. Das geht aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Von rund 1,5 Millionen Menschen, die die Kassen in den Jahren 2024 und 2025 mithilfe ihrer Gesundheitsdaten gezielt kontaktierten, folgten demnach bislang etwa 110.000 einem Hinweis – weniger als jeder Zehnte. Allerdings ist diese Zahl noch vorläufig, da aufgrund verzögerter Abrechnungsdaten möglicherweise noch nicht alle Reaktionen erfasst werden konnten.
Grundlage für die Auswertung ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das im März 2024 in Kraft trat. Es ermöglicht den Krankenkassen, Abrechnungs- und Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Hinweise auf bislang unerkannte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken zu erhalten. Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, mögliche Gefahren durch Arzneimittel, eine bislang nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit oder fehlende Schutzimpfungen. Die betroffenen Versicherten werden anschließend von ihrer Kasse informiert und auf geeignete Untersuchungen oder Versorgungsangebote hingewiesen.
„Die aktive Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten kann und soll ganz konkret zu einer besseren Versorgung beitragen“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, der Funke-Mediengruppe. Frühzeitige Hinweise könnten helfen, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Im besten Fall ließen sich so schwerwiegende Krankheitsverläufe vermeiden.
Ein Beispiel ist die Brustkrebsvorsorge: Dabei wurden Frauen zwischen 52 und 75 Jahren identifiziert, die zusätzliche Risikofaktoren wie eine familiäre Vorbelastung aufwiesen, bislang aber weder eine gynäkologische Krebsfrüherkennung noch eine Mammographie wahrgenommen hatten. Auch Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes, bei denen eine notwendige Blutzuckernachsorge nicht dokumentiert war, wurden auf ihr erhöhtes Risiko für einen späteren Typ-2-Diabetes hingewiesen.
Besonders häufig nutzten die Krankenkassen die neuen Möglichkeiten, um auf fehlende Schutzimpfungen aufmerksam zu machen. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden dazu kontaktiert. Mindestens acht Prozent von ihnen erhielten anschließend die empfohlene Impfung. Dazu gehörten etwa Kinder und Jugendliche, deren Impfschutz gegen Humane Papillomviren (HPV) fehlte oder unvollständig war. Die Impfung kann vor bestimmten Krebserkrankungen schützen.
Allerdings nutzen längst nicht alle Krankenkassen die neuen Möglichkeiten. Von insgesamt 94 Kassen hatten bis Ende 2025 erst 15 entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Diese Kassen stehen allerdings für rund 64 Prozent der gesetzlich Versicherten. Viele andere Kassen verwiesen auf fehlendes Personal, finanzielle Engpässe und rechtliche Unsicherheiten. Zudem liegen Abrechnungsdaten teilweise erst mit erheblicher Verzögerung vor. Ob Versicherte empfohlene Leistungen tatsächlich aufgrund der Hinweise ihrer Kasse in Anspruch nahmen, lässt sich deshalb nicht eindeutig feststellen.
Die Auswertung der Gesundheitsdaten ist freiwillig. Versicherte können der Nutzung ihrer Daten jederzeit widersprechen. Laut Bericht machten davon bislang rund 17.600 Menschen Gebrauch. Das entspricht weniger als 0,4 Promille der Versicherten bei den beteiligten Kassen. Stoff-Ahnis beteuerte, die Nutzung erfolge datenschutzkonform und im Interesse der Versicherten. Die gezielte und vertrauliche Verwendung vorhandener Daten könne dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worum geht es in einem Satz?
Von rund 1,5 Millionen Versicherten, die ihre Krankenkassen 2024 und 2025 anhand ihrer Gesundheitsdaten auf Risiken hinwiesen, folgten vorläufigen Zahlen zufolge nur etwa 110.000 einer Empfehlung, wobei verzögerte Abrechnungsdaten die Auswertung erschweren.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz trat im März 2024 in Kraft
- Es erlaubt Krankenkassen, Abrechnungs- und Versichertendaten auf mögliche unerkannte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken auszuwerten
- Die Kassen können Betroffene auf geeignete Untersuchungen und Versorgungsangebote hinweisen
- Zu den erfassten Risiken zählen unter anderem Krebserkrankungen, Arzneimittelgefahren und fehlende Schutzimpfungen
- In den Jahren 2024 und 2025 wurden rund 1,5 Millionen Versicherte gezielt kontaktiert
- Bis Ende 2025 hatten 15 von 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt
- Verzögert vorliegende Abrechnungsdaten erschweren die vollständige Erfassung der Reaktionen der Versicherten
- Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Empfehlungen gehen aus dem Bericht nicht eindeutig hervor
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rund 110.000 Versicherte nahmen bislang eine empfohlene Leistung in Anspruch
- Mindestens acht Prozent der auf fehlende Impfungen hingewiesenen Versicherten erhielten anschließend die empfohlene Impfung
- Erkrankungen könnten früher erkannt und Verschlechterungen sowie schwere Krankheitsverläufe verhindert werden
- HPV-Impfungen können vor bestimmten Krebserkrankungen schützen
- Rund 17.600 Versicherte widersprachen der Nutzung ihrer Daten
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