Steuerpolitik in Hamburg
Hamburg () – Der Hamburger Senat hat die Fortschreibung der für die Grundsteuer maßgeblichen Wohnlagenverzeichnis-Verordnung beschlossen. Das teilte die Behörde für Finanzen und Bezirke mit.
Die Anpassung erfolgt auf Grundlage des aktuellen Wohnlagenverzeichnisses und wird zum 1. Januar 2027 steuerwirksam. Für rund 26.000 der insgesamt etwa 430.000 Steuerfälle der Grundsteuer B ergeben sich dadurch Änderungen, das entspricht knapp 6 Prozent.
Bei rund 13.000 Steuerfällen hat sich die Wohnlage von der guten in die normale Wohnlage geändert, bei rund 12.000 umgekehrt von der normalen in die gute Wohnlage.
In etwa 6.000 Fällen erfolgt erstmals eine Einordnung in eine Wohnlage. Bisher war in solchen Fällen per Gesetz die normale Wohnlage unterstellt; nun ist bei rund 1.000 Fällen die gute Wohnlage maßgebend, während es bei etwa 5.000 dieser Fälle bei der normalen Wohnlage bleibt.
Finanzsenator Andreas Dressel erklärte, die Änderungen wirkten in beide Richtungen und beträfen nur einen kleinen Teil der Steuerfälle.
Die Fälle, die erstmals oder wegen einer Änderung der guten Wohnlage zugeordnet werden, führen voraussichtlich zu Steuermehreinnahmen von etwa 2 Millionen Euro. Denen stehen Fälle mit Änderung der normalen Wohnlage gegenüber, bei denen mit Steuermindereinnahmen von etwa 1,5 Millionen Euro gerechnet wird.
Auf die Steuerschätzung für 2027 hat die Verordnung keinen Einfluss; weiterhin werden 515 Millionen Euro erwartet. Der Senat hält damit an einer „insgesamt aufkommensneutralen Grundsteuer“ fest.
Betroffene erhalten voraussichtlich noch in diesem Jahr einen geänderten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Der geänderte Grundsteuerbescheid für 2027 und die Folgejahre soll Anfang 2027 versandt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Andreas Dressel
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Hamburger Senat, Behörde für Finanzen und Bezirke
Wann ist das Ereignis passiert?
- Januar 2027
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Hamburg aktualisiert zum 1. Januar 2027 die für die Grundsteuer maßgeblichen Wohnlagen, wodurch sich für rund 26.000 Steuerfälle Änderungen ergeben, während das erwartete Gesamtaufkommen von 515 Millionen Euro unverändert bleibt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Aktualisierung des Wohnlagenverzeichnisses als Grundlage für die Grundsteuer
- Veränderte Zuordnung von Grundstücken zur guten oder normalen Wohnlage
- Erstmalige Wohnlageneinordnung bislang nicht zugeordneter Grundstücke, für die gesetzlich die normale Wohnlage unterstellt wurde
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Finanzsenator Andreas Dressel betonte, dass die Änderungen in beide Richtungen wirkten und nur einen kleinen Teil der Steuerfälle beträfen.
- Der Senat bekräftigte, an einer insgesamt aufkommensneutralen Grundsteuer festzuhalten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Änderungen bei rund 26.000 Grundsteuerfällen ab dem 1. Januar 2027
- Wechsel von der guten in die normale Wohnlage bei rund 13.000 Steuerfällen und von der normalen in die gute Wohnlage bei rund 12.000 Steuerfällen
- Erstmalige Wohnlageneinordnung in etwa 6.000 Fällen, davon rund 1.000 in die gute und etwa 5.000 in die normale Wohnlage
- Voraussichtliche Steuermehreinnahmen von etwa 2 Millionen Euro durch Zuordnungen zur guten Wohnlage
- Erwartete Steuermindereinnahmen von etwa 1,5 Millionen Euro durch Wechsel in die normale Wohnlage
- Unveränderte Steuerschätzung für 2027 von 515 Millionen Euro
- Voraussichtlicher Erhalt geänderter Grundsteuermessbetragsbescheide für Betroffene noch im laufenden Jahr
- Geplanter Versand geänderter Grundsteuerbescheide für 2027 und die Folgejahre Anfang 2027
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, Finanzsenator Andreas Dressel erklärte, die Änderungen wirkten in beide Richtungen und beträfen nur einen kleinen Teil der Steuerfälle.
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