Justiz in Braunschweig: Germanwings-Schmerzensgeld
Braunschweig () – Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes aus dem Jahr 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Kläger hatten Ansprüche von bis zu 110.000 Euro pro Person gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. Sie argumentierten, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Insassen, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder, kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht den Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Die Richterin erklärte, dass die Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden sollten. Der Prozess fand in Niedersachsen statt, da das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Germanwings-Flugzeug (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ich kann aus dem bereitgestellten Text keine vollständigen Personennamen erkennen (es werden nur Gruppen wie „30 Hinterbliebene“ sowie Rollen wie „Copilot“ und „Richterin“ erwähnt, aber keine Namen).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landgericht Braunschweig, Germanwings, Bundesrepublik Deutschland, Fluggesellschaft, Luftfahrt-Bundesamt, Niedersachsen
Wann ist das Ereignis passiert?
24. März 2015
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Braunschweig, Niedersachsen, Frankreich (französische Alpen)
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Braunschweig wies die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld ab, nachdem die Kläger bis zu 110.000 Euro pro Person gefordert hatten und als Grund u.a. eine unzureichende Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten angeführt hatten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Flugtauglichkeit des Copiloten wurde nicht ausreichend überwacht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktionen von Politik oder Öffentlichkeit beschrieben
- Keine Reaktionen von Medien beschrieben
- Gerichtliche Einschätzung und Prozessverlauf werden berichtet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Abweisung der Klage von 30 Hinterbliebenen auf zusätzliches Schmerzensgeld durch das Landgericht Braunschweig
- Keine zusätzlichen Schmerzensgeldzahlungen an die Kläger
- Abweisung von Ansprüchen in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Person
- Verweis, dass entsprechende Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen seien
- Prozessrechtliche Zurückweisung der geltend gemachten Überwachungsrügen im Rahmen der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkreten Person oder Organisation zitiert.
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