Bundespolizei vollstreckt in Kehl Haftbefehl gegen 29-Jährigen

Bundespolizei vollstreckt in Kehl Haftbefehl gegen 29-Jährigen

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Bundespolizei in Kehl: Festnahme wegen Urkundenfälschung

Kehl () – Die Bundespolizei hat am 24. September in Kehl einen 29 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen festgenommen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Offenburg mit.

Der Mann war mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn von Frankreich nach gereist.

Im Bahnhof Kehl wurde er von den Beamten überprüft. Ein Abgleich seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag.

Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 120-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen keine vollständigen Namen von Personen im Text vor (nur „die Bundespolizei“, „Bundespolizeiinspektion Offenburg“, sowie Angaben wie Alter und Staatsangehörigkeit).

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Offenburg, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

24. September.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kehl

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundespolizei hat am 24. September in Kehl einen 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen nach einer Kontrolle im Bahnhof festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag und er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, sodass er nun eine 120-tägige Haftstrafe verbüßen muss.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Haftbefehl wegen Urkundenfälschung (gegen den Mann)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verbüßung einer 120-tägigen Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt
  • Unmöglichkeit, die geforderte Geldstrafe zu bezahlen
  • Vollstreckung eines bestehenden Haftbefehls wegen Urkundenfälschung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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