Panorama: Auffahrunfall bei Maselheim
Maselheim () – Bei Maselheim ist am Donnerstag ein Auffahrunfall passiert. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit.
Gegen 18:15 Uhr fuhr ein 54-Jähriger mit seinem VW-Kombi von der B 30 an der Ausfahrt Biberach-Nord ab.
An der Einmündung zur L 266 musste er verkehrsbedingt warten. Der 22 Jahre alte Fahrer eines Mercedes Sprinter erkannte das zu spät und fuhr dem VW hinten auf.
Verletzt wurde niemand.
Die Polizei Biberach hat den Unfall aufgenommen. Den Schaden an den fahrbereiten Autos schätzt sie auf rund 3.500 Euro.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Motorrad-Polizist (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Mir liegen in dem Text keine vollständigen Personennamen vor. Es werden nur Alter genannt („54-Jähriger“, „22 Jahre alter Fahrer“), aber keine Namen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizeipräsidium Ulm, Polizei Biberach
Wann ist das Ereignis passiert?
Donnerstag (kein konkretes Datum genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Maselheim, B 30 (bei der Ausfahrt Biberach-Nord), L 266 (Einmündung zur L 266)
Worum geht es in einem Satz?
Bei Maselheim kam es am Donnerstag gegen 18:15 Uhr zu einem Auffahrunfall, als ein 22-jähriger Fahrer eines Mercedes Sprinter den verkehrsbedingt wartenden 54-jährigen VW-Kombi-Fahrer erkannte und ihm hinten auffuhr; niemand wurde verletzt, der Schaden wird auf rund 3.500 Euro geschätzt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der 54-Jährige musste an der Einmündung zur L 266 verkehrsbedingt warten, weil der Verkehr dies erforderte, und der 22-Jährige erkannte das zu spät und fuhr dem VW hinten auf.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Verhinderte Unfallaufnahme durch die Polizei Biberach, aber keine Angaben zur Reaktion von Politik Öffentlichkeit oder Medien
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Die Polizei Biberach hat den Unfall aufgenommen
- Der Sachschaden an den fahrbereiten Autos wird auf rund 3.500 Euro geschätzt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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