Polizei ermittelt in Altenburg nach NS-Schmierereien
Altenburg () – Unbekannte haben eine Innenwand des Bahnhofsgebäudes in der Altenburger Wettinerstraße mit blauer Farbe beschmiert. Wie die Landespolizeiinspektion Gera mitteilte, wurden dabei zwei Hakenkreuze in einer Größe von etwa 10 x 10 Zentimetern sowie eine SS-Rune in einer Größe von etwa 15 x 15 Zentimetern angebracht.
Die Schmierereien sind in dem Zeitraum bis Sonntag, 16:50 Uhr, entstanden.
Es ist Sachschaden entstanden, dessen Höhe derzeit noch nicht bekannt ist.
Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Sachbeschädigung aufgenommen.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Landespolizeiinspektion Gera
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Landespolizeiinspektion Gera, Polizei
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum, in dem das Ereignis stattfand: bis Sonntag, 16:50 Uhr.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Altenburg (Bahnhofsgebäude in der Altenburger Wettinerstraße)
Worum geht es in einem Satz?
Unbekannte haben im Bahnhof Altenburg in der Wettinerstraße eine Innenwand mit blauer Farbe beschmiert und dabei zwei Hakenkreuze sowie eine SS-Rune angebracht, wobei Sachschaden entstand und die Polizei nun wegen Verwendens verfassungswidriger Zeichen sowie Sachbeschädigung ermittelt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Unbekannte haben die Innenwand des Bahnhofsgebäudes in der Altenburger Wettinerstraße mit blauer Farbe beschmiert, dabei wurden zwei Hakenkreuze und eine SS-Rune angebracht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ermittlung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
- Ermittlung wegen Sachbeschädigung
- Sachschaden am Bahnhofgebäude
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein. Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation (über die reine Behördenmitteilung hinaus) zitiert.
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