Politik: Bayern und Invasives Sikawild
München () – Die bayerische Staatsregierung hat über den Bund bei der EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild beantragt. Das teilte das Umweltministerium am Freitag mit.
Hintergrund ist die Aufnahme der Tierart in die EU-Liste invasiver Arten.
Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Haltung von Sikawild ab August 2027 grundsätzlich verboten. Die Staatsregierung will die landwirtschaftliche Haltung in Gehegen weiter ermöglichen.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) betonte, die Haltung von Gehegewild habe in Bayern Tradition und sei gerade auf Flächen sinnvoll, die für die konventionelle Landwirtschaft nur eingeschränkt geeignet seien.
Für den Zulassungsantrag benötigt das Ministerium Angaben von den betroffenen Haltern. Bekannte Sikawildhalter hätten bereits einen Zugang zu einem Online-Formular erhalten, hieß es.
Halter ohne Benachrichtigung können sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde wenden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Thorsten Glauber
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
München (dts Nachrichtenagentur), bayerische Staatsregierung, Bund, EU-Kommission, Umweltministerium, Thorsten Glauber, Freie Wähler, Staatsregierung, Ministerium, untere Naturschutzbehörde
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Freitag statt (genaueres Datum nicht angegeben).
Zusätzlich genannt: ab August 2027 (nach Ablauf einer Übergangsfrist grundsätzlich verboten) sowie der Antrag zur Ausnahmegenehmigung im Kontext dieses Stichtags.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Bayern
Worum geht es in einem Satz?
Die bayerische Staatsregierung hat über den Bund bei der EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild beantragt, weil die Art ab August 2027 nach Aufnahme in die EU-Liste invasiver Arten grundsätzlich verboten wäre, die Haltung in Gehegen aber – insbesondere auf schwer nutzbaren Flächen – weiterhin ermöglicht werden soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Aufnahme der Tierart in die EU-Liste invasiver Arten
- Nach Ablauf einer Übergangsfrist ab August 2027 grundsätzliches Verbot der Haltung von Sikawild
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Umweltministerium und Staatsregierung berichten über das eigene Vorgehen
- Keine Angaben zur Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien in dem Artikeltext
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild wurde über den Bund bei der EU-Kommission beantragt
- Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Haltung von Sikawild ab August 2027 grundsätzlich verboten
- Die Staatsregierung will die landwirtschaftliche Haltung von Sikawild in Gehegen weiter ermöglichen
- Für den Zulassungsantrag müssen Halter der zuständigen Stelle Angaben machen
- Bekannte Halter erhalten Zugang zu einem Online-Formular
- Halter ohne Benachrichtigung sollen sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde wenden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) wird mit einer Stellungnahme zitiert (“...betonte, die Haltung von Gehegewild habe in Bayern Tradition...”).
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