Politik: Halle (Saale) und Briefwahlfehler
Halle (Saale) () – Die Stadt Halle (Saale) hat in den vergangenen Tagen 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt versendet. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Durch einen technischen Fehler bei einem externen Druckdienstleister seien die Unterlagen doppelt gedruckt und zugestellt worden.
Um eine Doppelwahl zu verhindern, wurden die betroffenen Unterlagen ungültig gesetzt.
Die doppelt erhaltenen Wahlscheine können von den Bürgern selbst vernichtet oder in den Bürgerservicestellen der Stadt abgegeben werden. Betroffene Briefwähler erhalten unverzüglich neue Briefwahlunterlagen mit einem gültigen Wahlschein.
Erkennbar sind diese an einem beigefügten Informationsschreiben des Wahlleiters. Gültig ist ausschließlich der erneut zugesandte Wahlschein.
Kreiswahlleiter Egbert Geier sagte: „Eine Wahl mit den ungültig gesetzten Wahlscheinen ist damit ausgeschlossen und die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.“
Die Landeswahlleiterin sei informiert worden. Die Stadt habe vom Dienstleister einen schriftlichen Bericht angefordert und behalte sich weitere Schritte vor.
Die zusätzlich entstehenden Kosten werden dem Dienstleister in Rechnung gestellt. Es sei bedauerlich, dass die Deutsche Post die falsche Zustellung nicht mehr stoppen konnte.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Egbert Geier
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Stadt Halle (Saale), dts Nachrichtenagentur, Wahlleiter, Kreiswahlleiter Egbert Geier, Deutsche Post, Landeswahlleiterin, externer Druckdienstleister, Bürgerservicestellen der Stadt
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum: „in den vergangenen Tagen“ (konkret genannt: Freitag).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Halle (Saale)
Worum geht es in einem Satz?
Die Stadt Halle (Saale) musste wegen eines technischen Fehlers eines externen Druckdienstleisters 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt versenden und setzte die betroffenen Wahlscheine ungültig, während betroffene Bürger nun unverzüglich neue gültige Unterlagen mit neuem Wahlschein erhalten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Technischer Fehler bei einem externen Druckdienstleister
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Stadt Halle (Saale) informiert über technischen Fehler bei externem Druckdienstleister und doppelte Zusendung von Briefwahlunterlagen
- Kreiswahlleiter Egbert Geier betont, dass eine Wahl mit ungültigen Wahlscheinen ausgeschlossen ist und die Integrität der Wahl gewährleistet bleibt
- Landeswahlleiterin ist informiert worden
- Stadt fordert schriftlichen Bericht vom Dienstleister an und behält sich weitere Schritte vor
- Zusätzliche Kosten werden dem Dienstleister in Rechnung gestellt
- Bedauern darüber, dass Deutsche Post die falsche Zustellung nicht mehr stoppen konnte
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Betroffene Wahlscheine wurden ungültig gesetzt, um eine Doppelwahl auszuschließen
- Betroffene Briefwähler erhalten unverzüglich neue Briefwahlunterlagen mit einem gültigen Wahlschein
- Doppelt erhaltene Unterlagen können vernichtet oder in Bürgerservicestellen der Stadt abgegeben werden
- Neue Briefwahlunterlagen sind nur mit dem erneut zugesandten Wahlschein gültig
- Die Landeswahlleitung wurde informiert
- Zusätzliche Kosten werden dem Dienstleister in Rechnung gestellt
- Die Stadt behält sich weitere Schritte vor
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, Kreiswahlleiter Egbert Geier wird mit einer Stellungnahme zitiert („Eine Wahl … ist damit ausgeschlossen …“).
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