Bericht: TU Chemnitz entzieht Voigt endgültig Doktortitel

Bericht: TU Chemnitz entzieht Voigt endgültig Doktortitel

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Panorama: Doktortitelentzug in Chemnitz

() – Die Technische Universität Chemnitz hat dem Thüringer Ministerpräsidenten Mario (CDU) laut eines Medienberichts endgültig den Doktortitel entzogen. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät wies den Widerspruch des Politikers gegen die im Januar getroffene Entscheidung zurück, wie der „Stern“ berichtet.

Das Gremium habe bereits am 15. Juli den früheren Beschluss „nochmals auf seine Rechtmäßigkeit und seine Zweckmäßigkeit überprüft“, sagte ein Sprecher der TU dem Magazin. Auf Grundlage dessen wurde sodann seitens des Fakultätsrates beschlossen, den Widerspruch zurückzuweisen. Voigts Anwälte seien am 17. Juli informiert worden.

In der Folge zieht der Ministerpräsident vor das Verwaltungsgericht. Die von ihm beauftragte Kanzlei teilte in seinem Auftrag dem „Stern“ mit, dass der TU „nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht überraschend“ sei. Gleichwohl werfe sie „erhebliche rechtliche Fragen“ zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit auf, hieß es. Die Klage werde entsprechend vorbereitet.

Voigts Anwälte wiederholten bei dieser Gelegenheit die bereits bekannten Vorwürfe gegen den Fakultätsrat. Dass eine Universität einen Doktortitel aberkennt, nachdem ein externer neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat, sei nach ihrer Kenntnis ein einmaliger Vorgang. Zudem räume die Universität selbst ein, dass es sich jenseits beanstandeter Passagen sehr wohl um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handele. Wie dieser Befund mit dem Entzug in Einklang gebracht werden soll, erschließe sich ihnen nicht.

Mario Voigt äußert sich zunächst nicht selbst. Die Klagefrist läuft am 17. August ab. Zuständig dürfte das Verwaltungsgericht Chemnitz sein.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Mario Voigt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Mario Voigt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Technische Universität Chemnitz, Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt (CDU), „Stern“, Verwaltungsgericht Chemnitz, Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät, dts Nachrichtenagentur, Mario Voigt (Archiv), die von Voigt beauftragte Kanzlei, Anwälte von Voigt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 15. Juli statt (Überprüfung durch den Fakultätsrat) und die Widerspruchsentscheidung erfolgte daraufhin.

Zusätzlich genannt sind:

  • Januar: Entscheidung, gegen die Voigt Widerspruch einlegte.
  • 17. Juli: Anwälte wurden informiert.
  • 17. August: Klagefrist (Vorbereitung/Klage vor Verwaltungsgericht).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Chemnitz, Verwaltungsgericht Chemnitz

Worum geht es in einem Satz?

Die Technische Universität Chemnitz hat dem thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) laut Bericht endgültig den Doktortitel entzogen, nachdem der Fakultätsrat seinen Widerspruch zurückwies, woraufhin Voigt nun vor das Verwaltungsgericht zieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Widerspruch von Mario Voigt gegen die im Januar getroffene Entscheidung zur Aberkennung des Doktortitels
  • Überprüfung des Beschlusses durch den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät am 15. Juli auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
  • Zurückweisung des Widerspruchs durch den Fakultätsrat auf Grundlage dieser Überprüfung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Nicht beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zuständigkeit liegt voraussichtlich beim Verwaltungsgericht Chemnitz
  • Vorbereitung und Einreichung einer verwaltungsgerichtlichen Klage
  • Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung der Technischen Universität Chemnitz
  • Einordnung und Bewertung rechtlicher Fragen zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit
  • Zeitlicher Druck durch das Ablaufen der Klagefrist am 17. August

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Ein Sprecher der TU Chemnitz wird zitiert („… am 15. Juli… überprüft…“) sowie eine von Voigt beauftragte Kanzlei/Voigts Anwälte (u. a. zur Einschätzung, dass die Entscheidung „nicht überraschend“ sei und „erhebliche rechtliche Fragen“ werfe).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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