Heroin und Waffen bei Wohnungsdurchsuchung in Stuttgart gefunden

Heroin und Waffen bei Wohnungsdurchsuchung in Stuttgart gefunden

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Polizei in Stuttgart: Durchsuchung und Drogenfund

() – Bei einer Wohnungsdurchsuchung in der Stuttgarter Straße haben rund 120 Gramm mutmaßliches Heroin beschlagnahmt. Das teilte die Behörde am Freitag mit.

Die Beamten vollstreckten den richterlichen Durchsuchungsbeschluss am Mittwoch wegen eines Diebstahlsdelikts in der Wohnung eines 41 Jahre alten iranischen Tatverdächtigen.

Dabei stießen sie außerdem auf zwei Schreckschusswaffen und einen Dolch.

Der 41-Jährige wurde aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Gefängnis (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Unvollständig: Im bereitgestellten Text kommt nur „41 Jahre alter iranischer Tatverdächtiger“ vor, jedoch ohne vollständigen Namen. Weitere Personen werden nicht genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizeibeamte, Behörde, Justizvollzugsanstalt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis (Wohnungsdurchsuchung in der Stuttgarter Straße) fand am Mittwoch statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Stuttgarter Straße, Stuttgart (Deutschland)

Worum geht es in einem Satz?

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in der Stuttgarter Straße beschlagnahmte die Polizei rund 120 Gramm mutmaßliches Heroin, fand außerdem zwei Schreckschusswaffen und einen Dolch und nahm einen 41-jährigen iranischen Tatverdächtigen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls fest.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Diebstahlsdelikt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Beschlagnahme von rund 120 Gramm mutmaßlichem Heroin
  • Festnahme des 41-Jährigen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls
  • Unterbringung des Festgenommenen in einer Justizvollzugsanstalt
  • Weiteres Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der aufgefundenen Gegenstände

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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