Panorama: Villingen-Schwenningen, Gewalt in Wohnung
VS-Schwenningen () – Bei einer Auseinandersetzung in einer Wohnung an der Villinger Straße ist in der Nacht zum Donnerstag ein 35 Jahre alter Mann schwer verletzt worden. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Gegen 23:30 Uhr war es zwischen alkoholisierten Bekannten zu einem Streit gekommen.
Im Verlauf der Eskalation stach ein 39-Jähriger mit einem Messer auf den 35-Jährigen ein. Dieser wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert.
Nach Angaben der Behörden schwebt er mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.
Der tatverdächtige 39-Jährige wurde festgenommen und am 23. Juli einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es werden in dem Artikel keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei, Haftrichter, Krankenhaus
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:„Nacht zum Donnerstag“ (im Berichtskontext: Ereignis am 23. Juli; Polizei/Staatsanwaltschaft teilten es am Freitag mit).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
VS-Schwenningen, Villinger Straße
Worum geht es in einem Satz?
Bei einer Messerattacke während eines Streits in einer Wohnung an der Villinger Straße in VS-Schwenningen wurde in der Nacht zum Donnerstag ein 35-Jähriger schwer verletzt und notoperiert, während der tatverdächtige 39-Jährige festgenommen und der Haftrichter Haftbefehl erließ; die Ermittlungen dauern an.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Streit zwischen alkoholisierten Bekannten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Notaufnahme und notärztliche Behandlung im Krankenhaus
- Keine Lebensgefahr mehr
- Festnahme des Tatverdächtigen
- Vorführung vor einem Haftrichter mit Haftbefehl
- Fortdauernde Ermittlungen der Kriminalpolizei
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Das wird zitiert/angeführt, indem „Polizei und Staatsanwaltschaft“ die Angaben zur Tat gemacht haben.
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